
Erbrecht
Erbschein, Erbauseinandersetzung, Testament, Pflichtteil sowie Nachlässe mit Immobilien in der Türkei.
Das türkische Erbrecht regelt, wie das Vermögen einer verstorbenen Person auf die Erben übergeht, wie der Nachlass unter ihnen verteilt wird und welche Verfügungen von Todes wegen – etwa ein Testament – möglich sind. Maßgeblich sind die erbrechtlichen Vorschriften des türkischen Zivilgesetzbuchs Nr. 4721 (Art. 495 ff.).
Viele in Deutschland lebende Familien erben Wohnungen, Häuser oder Grundstücke in der Türkei. Für die Umschreibung im Grundbuch (tapu) wird ein türkischer Erbschein (mirasçılık belgesi) benötigt, der beim Friedensgericht oder bei einem Notar beantragt werden kann (Art. 598). Die Erbausschlagung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten zu erklären (Art. 606).
Die Formalitäten in der Türkei lassen sich in der Regel mit einer Vollmacht erledigen, die beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille errichtet wird. Können sich die Erben nicht einigen, erfolgt die Teilung über eine Aufhebungsklage (ortaklığın giderilmesi).
Typische Fragestellungen
- Türkischer Erbschein (mirasçılık belgesi)
- Erbausschlagung und Fristen
- Umschreibung geerbter Immobilien im türkischen Grundbuch
- Erbengemeinschaft und Aufhebungsklage
- Testamente: Errichtung und Anfechtung
- Pflichtteil und Herabsetzungsklage (tenkis)
- Klagen wegen Scheingeschäften des Erblassers (muris muvazaası)
- Vollmacht aus Deutschland für Erbangelegenheiten in der Türkei
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