Handels- und Gesellschaftsrecht

Gründung von Gesellschaften in der Türkei, Gesellschafterstreitigkeiten, Handelsverträge, Schecks und Wechsel.

Das türkische Handelsrecht umfasst die Beziehungen zwischen Kaufleuten und Gesellschaften, die Gründung und Führung von Gesellschaften, Wertpapiere wie Schecks und Wechsel sowie Handelsverträge. Maßgeblich ist das Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (Türk Ticaret Kanunu).

Die türkische GmbH (limited şirket) und die Aktiengesellschaft (anonim şirket) entstehen mit der Eintragung im Handelsregister. Ausländische natürliche und juristische Personen können nach dem Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 unter denselben Bedingungen wie Inländer Gesellschaften gründen. Für Unterlagen aus Deutschland sind in der Regel eine notarielle Beglaubigung, eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung erforderlich.

Bei handelsrechtlichen Geldforderungen ist vor Klageerhebung ein Mediationsverfahren zwingend (Art. 5/A HGB).

Typische Fragestellungen

  • Gründung einer GmbH (limited) oder AG (anonim) in der Türkei
  • Gründung mit ausländischen Gesellschaftern
  • Gesellschafterstreitigkeiten und Anfechtung von Beschlüssen
  • Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen
  • Obligatorische Mediation in Handelssachen
  • Schecks und Wechsel
  • Unlauterer Wettbewerb

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41650 Gölcük/Kocaeli, Türkei

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