Strafrecht

Vertretung von Beschuldigten, Angeklagten, Geschädigten und Nebenklägern im Ermittlungs- und Hauptverfahren.

Strafsachen in der Türkei richten sich nach dem türkischen Strafgesetzbuch Nr. 5237 (Türk Ceza Kanunu) und der Strafprozessordnung Nr. 5271 (Ceza Muhakemesi Kanunu).

Im Ermittlungsverfahren hat die beschuldigte Person bei ihrer Vernehmung das Recht auf einen Verteidiger (Art. 147, 149 StPO). Gegen Polizeigewahrsam, Untersuchungshaft und gerichtliche Kontrollmaßnahmen stehen die gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfe offen. Geschädigte können Strafanzeige stellen und sich dem Verfahren als Nebenkläger (katılan) anschließen.

Für in Deutschland lebende Personen sind häufig Ausreisesperren, Ladungen während eines Heimaturlaubs oder Verfahren, von denen sie erst bei der Einreise erfahren, von Bedeutung. Solche Fragen sollten möglichst vor einer Reise in die Türkei geklärt werden.

Typische Fragestellungen

  • Vernehmung und Befragung
  • Rechtsbehelfe gegen Gewahrsam, Untersuchungshaft und gerichtliche Kontrolle
  • Verteidigung im Hauptverfahren
  • Vertretung von Geschädigten und Nebenklägern
  • Täter-Opfer-Ausgleich (uzlaştırma)
  • Zurückstellung der Urteilsverkündung (HAGB) und Strafregister
  • Berufung und Revision (istinaf / temyiz)
  • Ausreisesperren

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41650 Gölcük/Kocaeli, Türkei

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