Arbeitsrecht

Abfindung, Kündigungsschutz, Überstunden und andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis in der Türkei; obligatorische Mediation.

Arbeitsverhältnisse in der Türkei unterliegen vor allem dem Arbeitsgesetz Nr. 4857 (İş Kanunu), dem Obligationengesetz Nr. 6098 und dem Gesetz über die Arbeitsgerichte Nr. 7036.

Vor einer Klage wegen Lohn- oder Abfindungsansprüchen oder auf Wiedereinstellung muss zwingend ein Mediationsverfahren durchgeführt werden (Gesetz Nr. 7036, Art. 3). Für die Wiedereinstellung ist der Antrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung zu stellen (Art. 20 Arbeitsgesetz).

Die Abfindung (kıdem tazminatı) wird weiterhin nach Art. 14 des früheren Arbeitsgesetzes Nr. 1475 berechnet. Für Rückkehrerinnen und Rückkehrer sowie für Personen, die in der Türkei für ein Unternehmen tätig sind, stellen sich zudem Fragen zur Sozialversicherung und zur Anrechnung von Beschäftigungszeiten.

Typische Fragestellungen

  • Abfindung (kıdem) und Kündigungsentschädigung (ihbar)
  • Wiedereinstellungsklage
  • Überstunden, Urlaub und Lohnansprüche
  • Obligatorische Mediation vor der Klage
  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
  • Arbeitsverträge und Kündigungen für Arbeitgeber
  • Mobbing am Arbeitsplatz

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41650 Gölcük/Kocaeli, Türkei

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