Kurze Antwort
Mit der Yurtdışı Borçlanma können türkische Staatsangehörige und Mavi-Kart-Inhaber ihre in Deutschland verbrachten Versicherungs-, Arbeitslosen- und Hausfrauenzeiten bei der türkischen Sozialversicherung (SGK) nachkaufen. Für Anträge im Jahr 2026 kostet ein Tag zwischen 495,45 TL und 4.459,05 TL. Die Rente wird erst gezahlt, wenn Ihre Erwerbstätigkeit im Ausland endet und Sie dort keine wohnsitzabhängigen Sozialleistungen beziehen.
In diesem Beitrag
Viele Türkeistämmige haben Jahrzehnte in Deutschland gearbeitet und fragen sich, ob sie zusätzlich eine türkische Rente bekommen können. Die Antwort heißt oft Yurtdışı Borçlanma, auf Deutsch etwa „Nachkauf von Auslandszeiten“. Grundlage ist das Gesetz Nr. 3201: Zeiten im Ausland werden gegen Zahlung so behandelt, als wären sie in der Türkei versichert gewesen. Zuständig ist die türkische Sozialversicherungsanstalt (Sosyal Güvenlik Kurumu, SGK).
Dieser Beitrag erklärt, wer die Zeiten einkaufen kann, was das 2026 kostet, wie Sie den Antrag von Deutschland aus stellen und wann die Rente gezahlt wird. Weitere Themen rund um Arbeit und Sozialversicherung finden Sie im Bereich Arbeitsrecht.
Wer kann die Yurtdışı Borçlanma beantragen?
Berechtigt sind türkische Staatsangehörige, auch mit zusätzlicher deutscher Staatsangehörigkeit, sowie Personen, die durch Geburt Türken waren und mit Genehmigung ausgeschieden sind, also die Inhaber der Blauen Karte (Mavi Kart). Mehr zu diesem Status lesen Sie in unserem Beitrag zur doppelten Staatsbürgerschaft und Mavi Kart. Nach dem Tod der versicherten Person können auch Hinterbliebene mit türkischer Staatsangehörigkeit die Zeiten einkaufen (Art. 3); Hinterbliebene mit Mavi Kart nach Angaben der SGK dagegen nicht.
Ausgeschlossen ist, wer bereits eine Rente nach den türkischen Sozialversicherungsgesetzen bezieht oder sie beantragt und den Anspruch erworben hat (Gesetz Nr. 3201, Art. 8). Für Bezieher einer Teilrente nach dem Sozialversicherungsabkommen gilt eine Sonderregel (Art. 9, siehe unten). Wichtig: Einkaufen können Sie nur Zeiten nach dem 18. Geburtstag, die Sie als türkischer Staatsangehöriger im Ausland verbracht haben (Art. 1). Zeiten nach dem Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit, etwa nach der Einbürgerung in Deutschland, zählen nicht.
| Zeitart | Einkaufbar? | Nachweis |
|---|---|---|
| Versicherungszeiten (Beschäftigung und gleichgestellte Zeiten) | Ja | Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung mit Übersetzung oder Bescheinigung des Konsulats |
| Arbeitslosigkeit zwischen oder nach Versicherungszeiten | Ja, je Lücke höchstens 1 Jahr; Aufenthalte in der Türkei zählen nicht | Wie oben |
| Hausfrauenzeiten (ev kadınlığı): Zeiten, in denen Frauen im Ausland wohnten, ohne versichert zu sein | Ja, nach Wahl ganz oder teilweise | Passseiten mit Ein- und Ausreisestempeln oder Ein-/Ausreiseliste, dazu Meldebescheinigung mit Übersetzung oder Wohnsitzbescheinigung des Konsulats |
| Zeiten vor dem 18. Geburtstag oder ohne türkische Staatsangehörigkeit | Nein | – |
| Zeiten, für die zugleich Beiträge zur türkischen Rentenversicherung gezahlt wurden | Grundsätzlich nein (Überschneidung); freiwillige türkische Beiträge werden nach Angaben der SGK in diesem Fall storniert, damit die deutschen Zeiten eingekauft werden können | – |
Was kostet die Yurtdışı Borçlanma 2026?
Für jeden Tag zahlen Sie 45 % eines Tagesverdienstes, den Sie selbst zwischen der Unter- und der Obergrenze nach Art. 82 des Gesetzes Nr. 5510 wählen; maßgeblich sind die Grenzen am Tag der Antragstellung (Gesetz Nr. 3201, Art. 4). Seit dem 01.01.2026 liegt die Obergrenze beim Neunfachen der Untergrenze.
| Wahl | Tagesverdienst | Kosten pro Tag |
|---|---|---|
| Mindestbetrag | 1.101,00 TL | 495,45 TL |
| Höchstbetrag | 9.909,00 TL | 4.459,05 TL |
| Beispiel der SGK: 5.000 Tage zum Mindestbetrag | – | 2.477.250,00 TL |
Kreuzen Sie im Antrag nichts an, rechnet die SGK mit dem Mindestbetrag. Sie müssen nicht alle Zeiten kaufen: Möglich ist auch nur so viel, wie für eine Rente nötig ist, oder ein späterer Zusatzantrag.
Die SGK stellt Ihnen die Berechnung förmlich zu (tebliğ), und zwar per Einschreiben mit Rückschein an die Adresse aus Ihrem Antrag. Der Betrag muss innerhalb von drei Monaten auf dem Konto der SGK eingehen; sonst wird der Antrag ungültig, und ein neuer Antrag wird zu den dann geltenden Sätzen berechnet. Teilzahlungen sind erlaubt, angerechnet werden aber nur die bezahlten Tage. Aus Deutschland zahlen Sie den mitgeteilten Lira-Betrag in einer konvertiblen Währung über die in der Mitteilung genannten Korrespondenzbanken.
Der Einkauf verlegt zugleich den Versicherungsbeginn zurück (Art. 5). Wer in der Türkei nie versichert war, gilt ab dem Tag der vollständigen Zahlung, zurückgerechnet um die eingekauften Tage, als versichert. Bei Anträgen seit dem 01.08.2019 gelten eingekaufte Zeiten als Zeiten eines Selbständigen (Bağ-Kur, Art. 4/1-b des Gesetzes Nr. 5510). Welches Rentenalter und wie viele Beitragstage Sie brauchen, hängt vom Versicherungsbeginn ab; lassen Sie sich das vor der Zahlung von der SGK ausrechnen.
Wie stellen Sie den Antrag von Deutschland aus?
Antrag auf Yurtdışı Borçlanma
Versicherungsverlauf besorgen
Fordern Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen aktuellen Versicherungsverlauf an. Die SGK verlangt das Original mit einer Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer in der Türkei oder einen vom Konsulat anerkannten Übersetzer; alternativ genügt eine Dienstzeitbescheinigung des türkischen Konsulats.
Antragsformular ausfüllen
Laden Sie das Formular „Yurt Dışı Süreleri Borçlanma Talep Dilekçesi“ auf sgk.gov.tr herunter. Füllen Sie es vollständig aus, wählen Sie den Tagesverdienst und die Zahl der Tage und unterschreiben Sie eigenhändig. Kreuzen Sie bei der Zeitwahl nicht mehr als ein Kästchen an.
Per Einschreiben an die SGK schicken
Zuständig ist die Sozialversicherungsdirektion (SGİM/SGM) der Provinz Ihrer Adresse im türkischen Melderegister (MERNİS), sonst der Provinz Ihrer Personenstandseintragung. Bei Einschreiben mit Sendungsnummer RA…/EA… zählt das Aufgabedatum als Antragsdatum. E-Mail und Fax werden nicht angenommen.
Oder über e-Devlet
Liegen Ihre Unterlagen der SGK bereits im elektronischen System (YBBS) vor, ist der Antrag auch über e-Devlet möglich; dann gilt der Tag der Online-Antragstellung.
Fristgerecht zahlen
Zahlen Sie innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Berechnung und bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf.
Ein Bevollmächtigter in der Türkei kann den Antrag stellen, wenn die Vollmacht ausdrücklich die „borçlanma“ oder „yurt dışı borçlanma“ erwähnt. Wie Sie eine solche Vollmacht beim Konsulat oder beim deutschen Notar errichten, erklärt unser Beitrag Vollmacht für die Türkei.
Müssen Sie für die türkische Rente in die Türkei zurückkehren?
Nicht im wörtlichen Sinn. Gesetzlich ist zwar eine „endgültige Rückkehr“ (kesin dönüş) nötig (Art. 6). Die SGK versteht darunter aber nicht, dass Sie Deutschland für immer verlassen. Gemeint ist, dass Ihre Erwerbstätigkeit im Ausland endet und Sie dort keine wohnsitzabhängigen Sozialleistungen beziehen; die SGK nennt Leistungen wegen Krankheit, Arbeitsunfall oder Arbeitslosigkeit sowie Sozialhilfe. Erhält Ihr Ehepartner Sozialhilfe, gilt die Voraussetzung ebenfalls als nicht erfüllt.
- Ausnahme Kurzzeitbeschäftigung: Tätigkeiten, bei denen Ihnen nach dem Recht des Landes keine Pflichtbeiträge vom Verdienst abgezogen werden, sind unschädlich (Art. 6/C); die SGK nennt hierfür derzeit Deutschland und die Schweiz.
- Rentenantrag: Nach der Zahlung stellen Sie einen schriftlichen Antrag. Wer im Ausland wohnt, legt eine Bescheinigung über die Versicherungszeiten vor, die nicht älter als drei Monate ist. Die Rente beginnt am Monatsersten nach dem Antrag (Art. 6).
- Ruhen der Rente: Nehmen Sie im Ausland wieder eine versicherungspflichtige Arbeit auf oder beziehen Sie dort wohnsitzabhängige Sozialleistungen, wird die Rente eingestellt (Art. 6/B).
- Meldepflicht: Wer sich länger als sechs Monate im Ausland aufhält, muss der SGK innerhalb von drei Monaten danach Nachweise vorlegen, dass er dort nicht arbeitet und keine solchen Leistungen bezieht; sonst wird die Zahlung angehalten.
Wie wirkt sich die Borçlanma auf die deutsche Rente aus?
Ihre deutschen Rentenansprüche richten sich weiter allein nach deutschem Recht; die Beiträge in Deutschland werden durch die Borçlanma nicht übertragen. Als Hindernis für die türkische Rente nennen Gesetz und SGK eine Erwerbstätigkeit im Ausland und wohnsitzabhängige Sozialleistungen. Eine auf Beiträgen beruhende deutsche Altersrente gehört nach dem Wortlaut nicht dazu. Anders kann es bei bedürftigkeitsabhängigen Leistungen wie der Grundsicherung sein, die die SGK als Sozialhilfe (sosyal yardım) werten kann; lassen Sie das vor der Zahlung von der SGK prüfen. Ob die türkische Rente in Deutschland angerechnet oder besteuert wird, ist eine Frage des deutschen Rechts. Das klären Sie mit der Deutschen Rentenversicherung, dem Sozialamt oder einem Steuerberater. Zur steuerlichen Seite einer Rückkehr lesen Sie auch unseren Beitrag Rückkehr in die Türkei: Steuern.
Eine Alternative ist die Teilrente (kısmi aylık) nach dem deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen, bei der Zeiten zusammengerechnet werden. Wer bereits eine Teilrente bezieht, kann sie durch Einkauf in eine volle Rente umwandeln (Art. 9). Welche Variante günstiger ist, hängt von Ihren Zeiten ab.
Ob sich der Einkauf für Sie lohnt, hängt von Ihren Zeiten, Ihrem Alter und Ihren deutschen Ansprüchen ab. Für Ihre konkrete Situation ist eine individuelle Beratung empfehlenswert.
Häufige Fragen
Wer kann die Yurtdışı Borçlanma machen?
Türkische Staatsangehörige, auch Doppelstaatler, und Mavi-Kart-Inhaber, die durch Geburt Türken waren und mit Genehmigung ausgeschieden sind. Eingekauft werden nur Zeiten nach dem 18. Geburtstag, die Sie als türkischer Staatsangehöriger im Ausland verbracht haben. Wer bereits eine türkische Rente bezieht oder einen Rentenanspruch beantragt und erworben hat, ist ausgeschlossen. Türkische Hinterbliebene können die Zeiten eines Verstorbenen einkaufen.
Was kostet ein Tag Yurtdışı Borçlanma 2026?
Für Anträge vom 01.01. bis 31.12.2026 kostet ein Tag mindestens 495,45 TL und höchstens 4.459,05 TL, das sind 45 % des gewählten Tagesverdienstes. Für 5.000 Tage zum Mindestbetrag nennt die SGK 2.477.250 TL. Maßgeblich sind die Grenzen am Antragsdatum. Gezahlt werden muss innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Berechnung.
Muss ich in die Türkei ziehen, um die türkische Rente zu bekommen?
Nein. Die geforderte „endgültige Rückkehr“ bedeutet nach der Praxis der SGK nur, dass Ihre Erwerbstätigkeit im Ausland beendet ist (Ausnahme: bestimmte Kurzzeitbeschäftigungen) und Sie dort keine wohnsitzabhängigen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe beziehen. Sie können weiter in Deutschland wohnen. Bei Aufenthalten von über sechs Monaten im Ausland müssen Sie der SGK aber regelmäßig entsprechende Nachweise vorlegen.
Kann ich mit Mavi Kart auch Zeiten nach meiner Einbürgerung einkaufen?
Nein. Als Mavi-Kart-Inhaber dürfen Sie zwar die Borçlanma beantragen, eingekauft werden aber nur Zeiten, in denen Sie türkischer Staatsangehöriger waren. Maßgeblich ist der Tag, an dem Ihnen die Austrittsurkunde (çıkma belgesi) gegen Unterschrift ausgehändigt wurde (Gesetz Nr. 5901, Art. 27). Zeiten danach, etwa als deutscher Staatsangehöriger, bleiben außer Betracht. Prüfen Sie dieses Datum, bevor Sie die Tage im Antrag angeben.
Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich keine Rente erhalte?
Ja. Wer auf die Borçlanma verzichtet oder mit den eingekauften Zeiten keinen Rentenanspruch erreicht, erhält den gezahlten Betrag auf Antrag zurück, allerdings ohne Zinsen und in türkischen Lira. Eine teilweise Rückzahlung ist nicht möglich. Ist eine Rente unter Anrechnung der eingekauften Zeiten bereits bewilligt, ist ein Verzicht ausgeschlossen.
Quellen
- Gesetz Gesetz Nr. 3201 über die Anrechnung von Auslandszeiten (Yurt Dışında Bulunan Türk Vatandaşlarının Yurt Dışında Geçen Sürelerinin Sosyal Güvenlikleri Bakımından Değerlendirilmesi Hakkında Kanun), Art. 1, 3, 4, 5, 6, 8, 9
- Gesetz Gesetz Nr. 5510 über Sozialversicherung (Sosyal Sigortalar ve Genel Sağlık Sigortası Kanunu), Art. 82
- Gesetz Türkisches Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901 (Türk Vatandaşlığı Kanunu), Art. 27
- Amtliche Quelle SGK, Yurt Dışı Borçlanması İşlemleri (Beträge 2026, Unterlagen, Antrag)
- Amtliche Quelle SGK, Yurtdışı Aylık İşlemleri (Rentenantrag, kesin dönüş)