Kurze Antwort

Eine Vollmacht für die Türkei (vekaletname) erteilen Sie aus Deutschland entweder beim türkischen Generalkonsulat, das dort als Notar handelt, oder bei einem deutschen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung. Für Grundbuchsachen ist das Konsulat der sicherste Weg; eine deutsche Notarvollmacht muss dafür besondere Formvorgaben erfüllen. Bei grundbuchbezogenen Vollmachten brauchen Sie zwei aktuelle Passfotos.

In diesem Beitrag
  1. Konsulat oder deutscher Notar: Welcher Weg ist richtig?
  2. Welche Unterlagen brauche ich beim Konsulat?
  3. Welche Befugnisse muss die Vollmacht ausdrücklich enthalten?
  4. Wie läuft die Vollmacht beim deutschen Notar mit Apostille ab?
  5. Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Wohnung verkaufen, Erbschaft regeln, einen Prozess führen oder ein Auto ummelden: Für fast jede Angelegenheit in der Türkei brauchen Menschen in Deutschland eine Vollmacht für die Türkei, damit Verwandte oder ein Anwalt vor Ort handeln können. Im Ausland übernehmen die türkischen Konsulate die Aufgaben eines Notars; sie arbeiten dabei nach dem türkischen Notargesetz (Noterlik Kanunu, Nr. 1512, Art. 191–195) und nur in den Räumen des Konsulats.

Alternativ lässt sich eine Vollmacht bei einem deutschen Notar errichten. Welcher Weg besser passt, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und vom Zweck ab; für Immobilien empfiehlt sich in der Regel das Konsulat. Allgemeine Informationen finden Sie auf der Seite zum Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht.

Konsulat oder deutscher Notar: Welcher Weg ist richtig?

Vollmacht für die Türkei: die beiden Wege im Vergleich
KriteriumTürkisches GeneralkonsulatDeutscher Notar mit Apostille
Wer kann sie nutzen?türkische Staatsangehörige und Inhaber der Blauen Karte; deutsche Staatsangehörige nur für grundbuchbezogene und andere formbedürftige Vorgänge; keine Firmenalle Personen und Firmen
SpracheTürkisch; ohne Türkischkenntnisse mit einem beim Konsulat registrierten vereidigten DolmetscherDeutsch oder zweisprachig; beglaubigte türkische Übersetzung nötig
Zusätzliche Schrittekeine Apostille erforderlichApostille und Übersetzung
Grundbuchsachen (tapu)sicherster Weg; in der vom Grundbuchamt gewohnten Formnur notariell beurkundet, mit gesiegeltem Lichtbild, Apostille und Übersetzung; die Handhabung ist nicht überall einheitlich
Terminüber konsolosluk.gov.trbeim Notar nach Vereinbarung

Die Beschränkung für Ausländer beruht auf der Praxis der Konsulate: Nach dem Hinweis des Generalkonsulats Köln vom 02.02.2026 beurkunden die Auslandsvertretungen für ausländische Privatpersonen nur Verträge und Vollmachten mit Grundbuchbezug und andere Vorgänge, die nach Art. 89 Notargesetz in notarieller Urkundsform errichtet werden müssen, etwa Testamente, Erbteilungsverträge oder Eheverträge. Für ausländische juristische Personen nehmen sie keine Beurkundungen vor.

Welche Unterlagen brauche ich beim Konsulat?

Checkliste für den Konsulatstermin (nach Angaben des Generalkonsulats Köln)

  • Ausweistürkischer Personalausweis (T.C. Kimlik Kartı) oder türkischer Reisepass; für grundbuchbezogene und andere formbedürftige Vollmachten nur der Personalausweis. Alte Nüfus-Ausweise und alte Blaue Karten werden nicht angenommen
  • Blaue Karte (Mavi Kart)für ehemalige türkische Staatsangehörige, in der aktuellen Ausführung
  • Deutsche StaatsangehörigePersonalausweis oder Reisepass mit Übersetzung eines beim Konsulat registrierten vereidigten Übersetzers
  • Zwei farbige Passfotosnicht älter als sechs Monate; Pflicht unter anderem bei Grundbuch-, Testaments-, Erbteilungs-, Scheidungs- und Adoptionsvollmachten
  • Daten des BevollmächtigtenName, T.C.-Identitätsnummer, Geburtsdatum; bei Anwälten zusätzlich Anwaltskammer, Kammernummer und Anschrift
  • Daten zum GegenstandGrundbuchdaten, Fahrzeugschein oder Bankverbindung, je nach Zweck

Wer über 65 Jahre alt ist, muss unter Umständen ein aktuelles ärztliches Attest vorlegen. Wer nicht lesen und schreiben kann, bringt zwei nicht verwandte Zeugen mit.

Welche Befugnisse muss die Vollmacht ausdrücklich enthalten?

Eine Vollmacht deckt nach türkischem Recht nur die Rechtshandlungen, die für das übertragene Geschäft nötig sind. Bestimmte Handlungen erfordern eine ausdrückliche Ermächtigung (Obligationengesetz, TBK, Art. 504 Abs. 3): Klage erheben, Vergleich schließen, ein Schiedsgericht anrufen, Wechselverbindlichkeiten eingehen, schenken, bürgen sowie Grundstücke übertragen oder belasten.

Für Prozessvollmachten (dava vekaletnamesi) listet Art. 74 der Zivilprozessordnung (Hukuk Muhakemeleri Kanunu, Nr. 6100) weitere Sonderbefugnisse auf, etwa für Vergleich, Anerkenntnis, Verzicht auf Klage oder Rechtsmittel und die Anrufung alternativer Streitbeilegung. Fehlen diese Befugnisse, kann der Anwalt solche Schritte nicht wirksam vornehmen.

  • Immobilien: Kauf- oder Verkaufsvollmacht mit genauen Grundbuchdaten und der Befugnis, den Kaufpreis entgegenzunehmen oder zu zahlen.
  • Erbschaft: Antrag auf den Erbschein (mirasçılık belgesi), Eintragung der Erben im Grundbuch (intikal), Auskünfte und Auszahlungen bei Banken, Erklärungen gegenüber dem Finanzamt.
  • Prozess und Vollstreckung: Prozessvollmacht für eine namentlich genannte Anwältin oder einen Anwalt mit den nötigen Sonderbefugnissen.
  • Behörden: Soll der Bevollmächtigte bei der Post (PTT) ein e-Devlet-Passwort für Sie abholen, muss die Vollmacht diese Befugnis ausdrücklich nennen; den genauen Wortlaut erfragen Sie am besten vorab beim Konsulat.

Wie läuft die Vollmacht beim deutschen Notar mit Apostille ab?

Vollmacht beim deutschen Notar in fünf Schritten

  1. Text vorbereiten

    Lassen Sie den Wortlaut möglichst von der Stelle in der Türkei vorgeben, bei der die Vollmacht verwendet werden soll, und nennen Sie alle Sonderbefugnisse ausdrücklich.

  2. Beim Notar unterschreiben

    Der deutsche Notar beurkundet die Vollmacht oder beglaubigt Ihre Unterschrift. Für Grundbuchzwecke verlangt die türkische Grundbuchverwaltung in der Praxis eine notarielle Beurkundung und ein vom Notar gesiegeltes Lichtbild in der Urkunde.

  3. Apostille einholen

    Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens von 1961 (in der Türkei seit dem 29.09.1985 in Kraft). Welche Stelle die Apostille erteilt, hängt vom Bundesland und von der Art der Urkunde ab; Ihr Notar nennt Ihnen die zuständige Stelle.

  4. Übersetzen lassen

    Vollmacht und Apostille werden von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt; die Übersetzung wird in der Türkei notariell oder beim Konsulat beglaubigt.

  5. Original versenden

    Schicken Sie Original, Apostille und Übersetzung an den Bevollmächtigten und bewahren Sie Kopien auf.

Wie widerrufe ich eine Vollmacht?

Sie können eine Vollmacht jederzeit widerrufen; wer das zur Unzeit tut, muss allerdings einen dadurch entstehenden Schaden ersetzen (TBK Art. 512). Mit Ihrem Tod oder dem Verlust Ihrer Geschäftsfähigkeit erlischt sie in der Regel automatisch (TBK Art. 513). Der Widerruf (azilname) wird beim Konsulat oder bei einem Notar erklärt. Dafür brauchen Sie Name, T.C.-Identitätsnummer und Anschrift des Bevollmächtigten sowie Notariat, Datum und Registernummer (yevmiye numarası) der Vollmacht. Kennen Sie diese Angaben nicht, lässt das Generalkonsulat Köln einen Widerruf der Vollmacht zu, deren Datum und Nummer Sie nicht mehr wissen.

Informieren Sie nach dem Widerruf auch den Bevollmächtigten und die Stellen, bei denen die Vollmacht vorliegt, etwa Bank oder Grundbuchamt. Für Ihre konkrete Angelegenheit ist eine individuelle rechtliche Beratung empfehlenswert.

Häufige Fragen

Kann ich als Deutscher beim türkischen Konsulat eine Vollmacht machen?

Nur für bestimmte Vorgänge. Nach Auskunft des Generalkonsulats Köln beurkunden die Konsulate für ausländische Privatpersonen Vollmachten und Verträge mit Grundbuchbezug sowie andere Vorgänge, die nach Art. 89 Notargesetz in notarieller Urkundsform errichtet werden müssen. Sie brauchen dafür eine beglaubigte Übersetzung Ihres Ausweises und einen beim Konsulat registrierten Dolmetscher. Andere Vollmachten erteilen Sie beim deutschen Notar.

Braucht eine Vollmacht vom deutschen Notar eine Apostille für die Türkei?

Ja. Deutschland und die Türkei sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens vom 5. Oktober 1961; statt einer Legalisation ist eine Apostille nötig, die je nach Bundesland und Urkunde eine andere Stelle erteilt. Danach folgt eine beglaubigte türkische Übersetzung. Für das Grundbuch verlangt die Grundbuchverwaltung zudem eine notarielle Beurkundung mit gesiegeltem Lichtbild; da die Praxis nicht einheitlich ist, ist hier das Konsulat der sicherere Weg.

Wie lange ist eine Vollmacht in der Türkei gültig?

Eine gesetzliche Ablaufzeit gibt es nicht. Die Vollmacht gilt, bis Sie sie widerrufen (TBK Art. 512) oder bis sie etwa durch Ihren Tod oder den Verlust der Geschäftsfähigkeit erlischt (TBK Art. 513). Sie können aber selbst eine Befristung in den Text aufnehmen. Manche Stellen verlangen in der Praxis eine nicht allzu alte Vollmacht; fragen Sie vorher nach.

Welche Fotos brauche ich für eine Vollmacht beim Konsulat?

Für Vollmachten mit Grundbuchbezug sowie unter anderem für Testaments-, Erbteilungs-, Scheidungs- und Adoptionsvollmachten verlangt das Konsulat zwei farbige Passfotos, die nicht älter als sechs Monate sind. Für andere Vollmachten sind Fotos nicht vorgeschrieben, können aber auf Wunsch angebracht werden, wenn eine Stelle in der Türkei sie verlangt.

Wie widerrufe ich eine Vollmacht von Deutschland aus?

Den Widerruf (azilname) erklären Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem Notar. Nötig sind Name, Identitätsnummer und Anschrift des Bevollmächtigten sowie Notariat, Datum und Registernummer der Vollmacht; fehlen diese Angaben, ist nach Auskunft des Generalkonsulats Köln ein Widerruf mit entsprechendem Hinweis möglich. Informieren Sie anschließend Bevollmächtigten, Bank und Grundbuchamt.

Quellen