
Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht
Wehrdienst gegen Devisen, Vollmachten aus Deutschland, Blaue Karte und doppelte Staatsangehörigkeit, Aufenthaltstitel in der Türkei.
Dieses Gebiet umfasst den Erwerb und Verlust der türkischen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsgesetz Nr. 5901), Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von Ausländern in der Türkei (Gesetz Nr. 6458 und Gesetz Nr. 6735) sowie Verwaltungsverfahren für türkische Staatsangehörige, die im Ausland leben.
Für in Deutschland lebende Türkinnen und Türken stehen häufig praktische Fragen im Vordergrund: der Wehrdienst gegen Zahlung in Devisen (dövizle askerlik), die Blaue Karte (Mavi Kart) nach Aufgabe der türkischen Staatsangehörigkeit, Personenstands- und Grundbuchangelegenheiten sowie Vollmachten, die beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille errichtet werden.
Viele dieser Verfahren lassen sich von Deutschland aus über eine bevollmächtigte Person in der Türkei erledigen. Da Beträge und Voraussetzungen – etwa beim Wehrdienst gegen Devisen – regelmäßig angepasst werden, sollte der aktuelle Stand vor jeder Antragstellung geprüft werden.
Typische Fragestellungen
- Wehrdienst gegen Devisen (dövizle askerlik)
- Vollmacht beim Konsulat oder deutschen Notar (mit Apostille)
- Blaue Karte (Mavi Kart) und doppelte Staatsangehörigkeit
- Einbürgerung und Wiedererwerb der türkischen Staatsangehörigkeit
- Aufenthaltstitel für ausländische Ehegatten in der Türkei
- Einreiseverbote und Ausweisung
Ratgeber
Ratgeber zum Thema Staatsangehörigkeits- und Ausländerrecht
- 01 Rückkehr in die Türkei: Steuern und die 20-Jahre-Befreiung
- 02 Bußgeld und Maut in der Türkei 2026: Regeln für Autofahrer
- 03 Wehrdienst in der Türkei freikaufen 2026: Betrag und Ablauf
- 04 Vollmacht für die Türkei: Konsulat oder deutscher Notar?
- 05 Doppelte Staatsbürgerschaft Türkei und Mavi Kart: Was gilt?
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