
Immobilienrecht
Grundbuch (tapu), Kauf und Verkauf, geerbte Immobilien, Miete und Teilungsklagen in der Türkei.
Das türkische Immobilienrecht umfasst das Eigentum an Grundstücken und Wohnungen, Grundbuchgeschäfte (tapu), Mietverhältnisse, Wohnungseigentum und Immobilienprozesse. Maßgeblich sind insbesondere das Zivilgesetzbuch Nr. 4721, das Obligationengesetz Nr. 6098, das Grundbuchgesetz Nr. 2644 und das Wohnungseigentumsgesetz Nr. 634.
Kaufverträge über Immobilien werden in amtlicher Form beim Grundbuchamt (tapu müdürlüğü) geschlossen. Vorher sollten Eintragungen, Hypotheken und Pfändungen im Grundbuch sowie der bau- und nutzungsrechtliche Status des Gebäudes geprüft werden.
In Deutschland lebende Eigentümerinnen und Eigentümer lassen Verkauf, Vermietung oder die Umschreibung geerbter Immobilien häufig über eine Vollmacht erledigen. Streit unter Miteigentümern wird in der Regel durch eine Aufhebungsklage (ortaklığın giderilmesi) gelöst.
Typische Fragestellungen
- Kauf und Verkauf von Immobilien in der Türkei aus Deutschland
- Prüfung von Grundbuch und Unterlagen
- Umschreibung geerbter Immobilien
- Vollmacht für Immobiliengeschäfte
- Miete, Mietanpassung und Räumung
- Aufhebung von Miteigentum (ortaklığın giderilmesi)
- Grundbuchberichtigungsklagen (tapu iptal ve tescil)
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