Kurze Antwort

Ein Haus in der Türkei kaufen können grundsätzlich auch deutsche Staatsangehörige; Eigentümer werden Sie erst mit der Eintragung beim Grundbuchamt (tapu müdürlüğü). Für Ausländer gelten Flächengrenzen und Sperrgebiete (Tapu Kanunu Art. 35); ein Wertgutachten ist seit Dezember 2024 nur noch beim Kauf für die Staatsbürgerschaft Pflicht. Türkische Staatsangehörige und Inhaber der Blauen Karte kaufen wie Inländer.

In diesem Beitrag
  1. Dürfen Deutsche in der Türkei eine Immobilie kaufen?
  2. Wie läuft der Hauskauf in der Türkei ab?
  3. Welche Kaufnebenkosten fallen an?
  4. Kann ich den Kauf von Deutschland aus abwickeln?
  5. Welche Fehler sollten Käufer aus Deutschland vermeiden?

Ob Altersruhesitz an der Ägäis, Ferienwohnung in Antalya oder Kapitalanlage in Istanbul: Viele Menschen in Deutschland möchten ein Haus in der Türkei kaufen. Das türkische Recht unterscheidet dabei stark nach der Staatsangehörigkeit des Käufers. Gemeinsam ist allen Käufern nur eines: Das Eigentum geht erst über, wenn das Grundbuchamt die amtliche Kaufurkunde (resmi senet) erstellt und den Käufer einträgt (Grundbuchgesetz, Tapu Kanunu, Nr. 2644, Art. 26).

Zahlungen an Makler oder Bauträger, private Kaufverträge oder Anzahlungsquittungen machen Sie noch nicht zum Eigentümer. Allgemeine Informationen zum Immobilienrecht in der Türkei finden Sie auf der Seite des Rechtsgebiets.

Dürfen Deutsche in der Türkei eine Immobilie kaufen?

In der Regel ja. Nach Art. 35 Tapu Kanunu dürfen Staatsangehörige der vom Präsidenten bestimmten Staaten Immobilien und beschränkte dingliche Rechte erwerben. Deutsche Staatsangehörige erwerben in der Praxis regelmäßig Immobilien in der Türkei; ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft das Grundbuchamt bei jedem Antrag. Das Gesetz setzt zudem Grenzen:

  • Alle Grundstücke einer ausländischen Person zusammen dürfen landesweit höchstens 30 Hektar umfassen; insgesamt dürfen Ausländer höchstens 10 % der privaten Fläche eines Landkreises besitzen.
  • Wer ein unbebautes Grundstück kauft, muss binnen zwei Jahren ein Bauprojekt beim zuständigen Ministerium zur Genehmigung einreichen.
  • In militärischen Sperrgebieten und Sicherheitszonen dürfen Ausländer keine Immobilien erwerben (Gesetz Nr. 2565, Art. 9, 28). Das Grundbuchamt prüft dies anhand der ihm übermittelten Karten.

Anders ist es für türkische Staatsangehörige, auch mit zusätzlichem deutschem Pass: Sie kaufen ohne diese Einschränkungen. Inhaber der Blauen Karte (Mavi Kart) genießen nach Art. 28 des türkischen Staatsangehörigkeitsgesetzes (Nr. 5901) grundsätzlich die Rechte türkischer Staatsangehöriger und werden beim Immobilienerwerb wie Inländer behandelt.

Wie läuft der Hauskauf in der Türkei ab?

Hauskauf in der Türkei Schritt für Schritt

  1. Grundbuch prüfen

    Lassen Sie sich einen aktuellen Grundbuchauszug geben: Wer ist Eigentümer, zu welchem Anteil, und sind Hypotheken (ipotek), Pfändungen (haciz) oder Vormerkungen (şerh) eingetragen? Fragen Sie außerdem nach Baugenehmigung und Nutzungserlaubnis (yapı kullanma izin belgesi, iskan).

  2. Steuernummer beantragen

    In der Kaufurkunde werden die Steuernummern der Parteien eingetragen (Tapu Kanunu Art. 26). Ausländer erhalten eine türkische Steuernummer (vergi kimlik numarası) beim Finanzamt.

  3. Vorvertrag nur notariell

    Soll vor dem Grundbuchtermin gezahlt werden, sichern Sie sich mit einem notariellen Kaufversprechen (gayrimenkul satış vaadi), das im Grundbuch vorgemerkt werden kann (Notargesetz Art. 89, Tapu Kanunu Art. 26).

  4. Kaufpreis über eine türkische Bank zahlen

    Ausländische Käufer ohne Blaue Karte tauschen die Devisen für den Kaufpreis bei einer Bank in der Türkei; die Bank stellt eine Devisenankaufsbescheinigung (döviz alım belgesi) aus, die das Grundbuchamt nach Angaben der Tapu-Vertretung in Berlin verlangt. Ein Wertgutachten ist für einen gewöhnlichen Kauf nicht mehr vorgeschrieben (Rundschreiben der TKGM Nr. 2024/4); ein unabhängiges Gutachten kann Sie trotzdem vor einem überhöhten Preis schützen.

  5. Termin und Gebühren

    Den Termin beantragen Sie über Web Tapu oder die Hotline Alo 181. Vorher sind die Grundbuchgebühr und das Entgelt des Amts zu zahlen; für Gebäude muss eine gültige Erdbebenpflichtversicherung (DASK) bestehen (Gesetz Nr. 6305, Art. 11).

  6. Unterzeichnung beim Grundbuchamt

    Der Beamte liest die Urkunde vor; wer kein Türkisch spricht, bringt einen vereidigten Dolmetscher (yeminli tercüman) mit (Tapu Sicili Tüzüğü Art. 24 Abs. 3). Danach werden Sie als Eigentümer eingetragen.

Was gilt beim Kauf vom Bauträger vor der Fertigstellung?

Kaufen Sie eine Wohnung zu Wohnzwecken, die erst noch gebaut wird, und zahlen Sie vorab, gilt das Verbraucherschutzgesetz (Tüketicinin Korunması Hakkında Kanun, Nr. 6502, Art. 40–45). Der Bauträger darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung verkaufen, der Vertrag muss im Grundbuch eingetragen oder als Kaufversprechen notariell beurkundet werden, und Sie können binnen 14 Tagen ohne Begründung widerrufen. Die Übergabe muss spätestens 48 Monate nach Vertragsschluss erfolgen. Innerhalb von 24 Monaten dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten; der Bauträger kann dann angefallene Steuern und Gebühren sowie eine nach Vertragsdauer gestaffelte Entschädigung von höchstens 2 bis 8 % des Preises verlangen.

Welche Kaufnebenkosten fallen an?

Nebenkosten beim Kauf (Stand 29.09.2026)
PostenHöhe bzw. GrundlageRechtsgrundlage
Grundbuchgebühr (tapu harcı) für den Käufer2 % des erklärten Kaufpreises, mindestens auf Basis des Grundsteuerwerts; der Verkäufer zahlt weitere 2 %Harçlar Kanunu (Nr. 492), Art. 63 und Tarif Nr. 4
Entgelt des Grundbuchamts (döner sermaye ücreti)2026: regionaler Koeffizient × 2.227 TL, bei Wohnungseigentum je Einheit; ist ein Ausländer beteiligt, zusätzlich 20.868 TL je ImmobilieTarif der Grundbuchverwaltung (TKGM) 2026
Unabhängiges Wertgutachten (freiwillig)nach Angebot des Gutachters; Pflicht nur beim Kauf für die Staatsbürgerschaft (Tutar Tespit Belgesi, TTB)Rundschreiben der Grundbuchverwaltung (TKGM) Nr. 2024/4
Erdbebenpflichtversicherung (DASK)Prämie nach Fläche und GebäudeartGesetz Nr. 6305
Übersetzer, Notar, Anwalt, Maklernach VereinbarungVertrag

Kann ich den Kauf von Deutschland aus abwickeln?

Ja, auf zwei Wegen. Sie können eine Vertrauensperson mit einer Kaufvollmacht (vekaletname) ausstatten. Türkische Staatsangehörige erteilen sie beim türkischen Generalkonsulat mit türkischem Personalausweis und zwei aktuellen Passfotos. Deutsche Staatsangehörige können grundbuchbezogene Vollmachten nach Auskunft des Generalkonsulats Köln ebenfalls beim Konsulat erteilen, benötigen aber eine beglaubigte Übersetzung ihres Ausweises und einen dort registrierten Dolmetscher.

Seit 2019 können die Erklärungen von Käufer und Verkäufer außerdem getrennt abgegeben werden (Tapu Kanunu Art. 26 Abs. 2). In Deutschland nimmt die Tapu-Vertretung beim Generalkonsulat Berlin Kauf-, Schenkungs- und Tauschvorgänge auf; Anträge sind aus ganz Deutschland möglich.

Welche Fehler sollten Käufer aus Deutschland vermeiden?

  • Hohe Anzahlungen ohne Absicherung: Zahlen Sie größere Beträge erst gegen Eintragung oder auf Grundlage eines notariellen Kaufversprechens.
  • Zu niedriger Preis in der Urkunde: Weicht der erklärte Preis vom tatsächlichen ab, wird die Differenz nacherhoben, zuzüglich einer Steuerstrafe in gleicher Höhe (Harçlar Kanunu Art. 63). Zudem kann ein zu niedrig beurkundeter Preis bei einem Verkauf innerhalb von fünf Jahren den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn erhöhen.
  • Anteilseigentum ohne Klarheit: Bei einem Miteigentumsanteil (hisseli tapu) an einem größeren Grundstück ist oft nicht geregelt, welche Fläche Ihnen gehört.
  • Aufenthaltsrecht überschätzen: Wer eine Immobilie besitzt, kann eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erhalten, einen Anspruch darauf gibt es aber nicht (Gesetz Nr. 6458, Art. 31 Abs. 1 Buchst. b).
  • Deutsche Steuerfolgen vergessen: Mieteinnahmen und ein späterer Verkauf können auch in Deutschland steuerlich relevant sein; klären Sie das mit Ihrer Steuerberatung.

Welche Prüfungen im Einzelfall nötig sind, hängt von Objekt, Lage und Verkäufer ab. Vor einer verbindlichen Zusage ist eine individuelle rechtliche Beratung empfehlenswert.

Häufige Fragen

Dürfen Deutsche in der Türkei ein Haus kaufen?

In der Regel ja. Nach Art. 35 Tapu Kanunu dürfen Staatsangehörige der vom Präsidenten bestimmten Staaten Immobilien erwerben, und deutsche Käufer erwerben in der Praxis regelmäßig Immobilien in der Türkei. Es gelten eine Obergrenze von 30 Hektar pro Person, eine Höchstquote für Ausländer je Landkreis und das Erwerbsverbot in militärischen Sperr- und Sicherheitszonen. Türkische Staatsangehörige und Inhaber der Blauen Karte unterliegen diesen Grenzen nicht.

Welche Nebenkosten fallen beim Hauskauf in der Türkei an?

Der Käufer zahlt zum 29.09.2026 eine Grundbuchgebühr von 2 % des erklärten Kaufpreises, mindestens auf Basis des Grundsteuerwerts; der Verkäufer zahlt ebenfalls 2 %. Hinzu kommen das Entgelt des Grundbuchamts, bei Beteiligung von Ausländern 2026 zusätzlich 20.868 TL je Immobilie, und die Erdbebenversicherung DASK. Übersetzer, Anwalt, Makler und ein freiwilliges Wertgutachten kosten nach Vereinbarung.

Brauche ich als Deutscher ein Wertgutachten für den Kauf?

Für einen gewöhnlichen Kauf nicht mehr. Nach dem Rundschreiben Nr. 2024/4 der Grundbuchverwaltung (TKGM) verlangt das Grundbuchamt seit dem 09.12.2024 ein Wertgutachten nur noch, wenn die Immobilie zum Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit gekauft wird; dann ist eine Tutar Tespit Belgesi (TTB) auf Grundlage eines Gutachtens nötig. Ein unabhängiges Gutachten einer zugelassenen Gesellschaft ist dennoch eine sinnvolle Vorsichtsmaßnahme gegen einen überhöhten Kaufpreis.

Kann ich eine Immobilie in der Türkei kaufen, ohne hinzufahren?

Ja. Sie können beim türkischen Konsulat eine Kaufvollmacht (vekaletname) für eine Vertrauensperson erteilen, die den Grundbuchtermin wahrnimmt. Alternativ nimmt die Tapu-Vertretung beim Generalkonsulat Berlin Erwerbsvorgänge auf, ohne dass Sie gleichzeitig mit dem Verkäufer beim örtlichen Grundbuchamt sein müssen (Tapu Kanunu Art. 26 Abs. 2).

Bekomme ich mit dem Hauskauf eine Aufenthaltserlaubnis in der Türkei?

Nicht automatisch. Nach Art. 31 Abs. 1 Buchst. b des Gesetzes Nr. 6458 kann Ausländern, die in der Türkei eine Immobilie besitzen, eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden; ein Anspruch besteht nicht. Nach den Vorgaben der Migrationsbehörde muss die Wohnung beim Erwerb mindestens 200.000 US-Dollar wert gewesen sein und selbst bewohnt, nicht vermietet werden (Stand 29.09.2026).

Quellen