Familienrecht

Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und die Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Türkei.

Das türkische Familienrecht regelt die Auflösung der Ehe, das Sorgerecht und die Betreuung der Kinder, den Unterhalt sowie die güterrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Zuständig sind die Familiengerichte (aile mahkemeleri); maßgeblich ist vor allem das türkische Zivilgesetzbuch Nr. 4721 (Türk Medeni Kanunu).

Für in Deutschland lebende türkische Staatsangehörige ist eine Frage besonders wichtig: Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung wirkt in der Türkei nicht automatisch. Solange sie nicht im türkischen Personenstandsregister eingetragen ist, gelten die Betroffenen dort weiterhin als verheiratet – mit Folgen etwa für eine neue Eheschließung, das Erbrecht oder den Namen.

Die Wirkung in der Türkei wird entweder durch ein gerichtliches Anerkennungs- bzw. Vollstreckbarerklärungsverfahren (tanıma / tenfiz) nach dem Gesetz Nr. 5718 über das Internationale Privat- und Zivilverfahrensrecht erreicht oder – wenn die Voraussetzungen vorliegen – durch eine Eintragung im Verwaltungsweg über ein türkisches Standesamt oder ein Konsulat in Deutschland.

Typische Fragestellungen

  • Einvernehmliche und streitige Scheidung in der Türkei
  • Anerkennung und Vollstreckbarerklärung deutscher Scheidungsurteile (tanıma / tenfiz)
  • Eintragung ausländischer Scheidungen im Verwaltungsweg (Konsulat / Standesamt)
  • Sorgerecht und Umgangsrecht
  • Unterhalt und Abänderung von Unterhalt
  • Vermögensauseinandersetzung nach türkischem Güterrecht
  • Schutzanordnungen nach dem Gesetz Nr. 6284
  • Abstammungsverfahren

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