Kurze Antwort

Beim Unterhalt nach Scheidung in der Türkei ändert sich vorerst nichts: Das Verfassungsgericht hat das Wort „unbefristet“ im Gesetz zum Armutsunterhalt (yoksulluk nafakası) gestrichen, die Streichung wirkt aber erst ab 30.06.2027 und nicht rückwirkend. Bestehende Unterhaltstitel laufen weiter; wer weniger zahlen will, braucht eine Klage auf Herabsetzung oder Aufhebung.

In diesem Beitrag
  1. Was hat das AYM zum unbefristeten Unterhalt entschieden?
  2. Endet der Unterhalt nach der Scheidung jetzt automatisch?
  3. Wann kann Armutsunterhalt schon heute herabgesetzt oder aufgehoben werden?
  4. Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie in Deutschland leben?
  5. Was gilt in Deutschland und was kommt nach dem 30.06.2027?

Wer in der Türkei geschieden wurde, zahlt oder erhält oft monatlich Unterhalt nach der Scheidung, in der Türkei meist als Armutsunterhalt (yoksulluk nafakası). Bisher stand im Gesetz, dass dieser Unterhalt „unbefristet“ (süresiz olarak) verlangt werden kann. Das türkische Verfassungsgericht (Anayasa Mahkemesi, AYM) hat genau diese Worte für verfassungswidrig erklärt. Viele Betroffene in Deutschland fragen sich jetzt, ob ihre Zahlungspflicht endet oder ob sie ihren Anspruch verlieren.

Dieser Beitrag erklärt die türkische Rechtslage für Menschen, die in Deutschland leben und ein türkisches Scheidungsurteil haben. Allgemeine Informationen zu Ehe, Scheidung und Kindern finden Sie im Bereich Familienrecht.

Was hat das AYM zum unbefristeten Unterhalt entschieden?

Nach Art. 175 Abs. 1 des Türkischen Zivilgesetzbuchs (Türk Medeni Kanunu, TMK) kann der Ehegatte, der durch die Scheidung in Armut gerät, vom anderen Unterhalt nach dessen finanzieller Leistungsfähigkeit verlangen, sofern sein eigenes Verschulden nicht schwerer wiegt. Auf ein Verschulden des Zahlungspflichtigen kommt es nicht an (TMK Art. 175 Abs. 2).

Mit Urteil vom 04.06.2026 (E.2025/156, K.2026/131) hat das AYM auf Vorlage eines Familiengerichts in Antalya nur die Worte „süresiz olarak“ aus Absatz 1 gestrichen. Die Mehrheit der Richter hielt die Regel für verfassungswidrig, drei Richter stimmten dagegen. Das Urteil wurde im Amtsblatt (Resmi Gazete) vom 30.09.2026, Nr. 33386, veröffentlicht. Die Streichung wird erst neun Monate später wirksam, also am 30.06.2027. Bis dahin gilt Art. 175 in der bisherigen Fassung.

In der Begründung stellt das AYM fest: Eine lebenslange Zahlungspflicht, die ohne jedes Kriterium vorgesehen ist, belastet den Zahlungspflichtigen übermäßig. Der Gesetzgeber soll deshalb eine Regelung schaffen, bei der das Gericht die Dauer im Einzelfall festlegt. Dabei sollen etwa Ehedauer, Alter, Gesundheit und die Möglichkeit, selbst zu arbeiten, eine Rolle spielen. In bestimmten Fällen soll lebenslanger Unterhalt weiter möglich sein, aber nur unter klaren Voraussetzungen.

Armutsunterhalt in der Türkei: was sich ändert und was nicht
FrageRechtslage (Stand 30.09.2026)
Gibt es den Armutsunterhalt weiter?Ja. Gestrichen wurde nur das Wort „unbefristet“, nicht der Anspruch.
Was gilt bis 29.06.2027?TMK Art. 175 in der bisherigen Fassung.
Was gilt ab 30.06.2027?Die Streichung wird wirksam; Einzelheiten hängen vom neuen Gesetz ab.
Enden bestehende Urteile?Nein. Keine Rückwirkung und kein automatisches Ende (Verfassung Art. 153).
Offener Unterhalt?Bleibt geschuldet und vollstreckbar.
Herabsetzung oder Aufhebung?Schon heute per Klage möglich (TMK Art. 176).

Endet der Unterhalt nach der Scheidung jetzt automatisch?

Nein. Entscheidungen des AYM über die Aufhebung eines Gesetzes wirken nicht zurück (Verfassung der Republik Türkei, Art. 153 Abs. 5). Ein rechtskräftiges Urteil, das Ihnen Armutsunterhalt zuspricht oder Sie zur Zahlung verpflichtet, bleibt wirksam. Es endet auch am 30.06.2027 nicht von selbst.

Wer einfach aufhört zu zahlen, riskiert die Zwangsvollstreckung (icra takibi). Auf Beschwerde des Berechtigten kann das Gericht zudem Beugehaft (tazyik hapsi) bis zu drei Monaten anordnen (Vollstreckungs- und Konkursgesetz, İcra ve İflas Kanunu, İİK Art. 344). Wie Sie aus Deutschland auf ein Verfahren reagieren, lesen Sie im Beitrag Zwangsvollstreckung in der Türkei.

Wie bestehende Titel nach dem 30.06.2027 behandelt werden, etwa ob sie nachträglich befristet werden können, hängt vom neuen Gesetz und von möglichen Übergangsregeln ab. Beides steht heute noch nicht fest.

Wann kann Armutsunterhalt schon heute herabgesetzt oder aufgehoben werden?

Unabhängig vom AYM-Urteil sieht TMK Art. 176 bereits heute Wege vor, wenn der Unterhalt als laufende Rente (irat) festgesetzt wurde:

  • Automatisches Ende: Der Unterhalt entfällt von selbst, wenn der Berechtigte wieder heiratet oder einer der beiden früheren Ehegatten stirbt (Art. 176 Abs. 3).
  • Aufhebung durch das Gericht: wenn der Berechtigte ohne Heirat faktisch wie in einer Ehe lebt, seine Bedürftigkeit weggefallen ist oder er ein unehrenhaftes Leben (haysiyetsiz hayat) führt (Art. 176 Abs. 3).
  • Herabsetzung oder Erhöhung: wenn sich die finanziellen Verhältnisse der Parteien geändert haben oder die Billigkeit es verlangt (Art. 176 Abs. 4).

Wer die Änderung verlangt, muss die Gründe beweisen, zum Beispiel mit Unterlagen über Einkommen oder ein neues Zusammenleben. Läuft eine Klage auf Aufhebung oder Herabsetzung, kann das Gericht die Beugehaft bis zum Ende dieses Verfahrens aufschieben (İİK Art. 344 Abs. 2). Die Klage selbst beendet die Zahlungspflicht aber nicht. Umgekehrt kann auch der Berechtigte eine Erhöhung beantragen, wenn sich die Verhältnisse geändert haben.

Welches Gericht ist zuständig, wenn Sie in Deutschland leben?

In der Türkei entscheiden die Familiengerichte (aile mahkemesi) über Unterhaltsstreitigkeiten (Gesetz Nr. 4787 über die Familiengerichte, Art. 4). Für Unterhaltsklagen nach der Scheidung ist das Gericht am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten zuständig (TMK Art. 177); allgemein gilt außerdem das Gericht am Wohnsitz des Beklagten (Zivilprozessgesetz, Hukuk Muhakemeleri Kanunu, HMK Art. 6). Zahlen Sie aus Deutschland an einen früheren Ehegatten in der Türkei, klagen Sie also in der Regel dort.

Leben beide in Deutschland, wird es schwieriger: Die internationale Zuständigkeit türkischer Gerichte folgt den Regeln über die örtliche Zuständigkeit (Gesetz über internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, MÖHUK, Art. 40), und diese führen dann oft zu keinem türkischen Gericht. Für Personenstandssachen türkischer Staatsangehöriger sieht MÖHUK Art. 41 für den Fall, dass im Ausland nicht geklagt wird oder werden kann, das Gericht am Aufenthaltsort, am letzten Wohnsitz in der Türkei oder in Ankara, Istanbul oder Izmir vor. Ob eine Unterhaltsklage darunter fällt, ist eine Frage des Einzelfalls. Ob stattdessen ein deutsches Gericht entscheiden kann, richtet sich nach deutschem und europäischem Recht.

So gehen Sie von Deutschland aus vor

  1. Unterlagen sammeln

    Legen Sie das türkische Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (kesinleşme şerhi), Zahlungsbelege und Nachweise zu Ihrem heutigen Einkommen bereit.

  2. Grund prüfen

    Klären Sie, welcher Grund aus TMK Art. 176 in Betracht kommt, etwa ein gesunkenes Einkommen, eine neue Lebensgemeinschaft des Berechtigten oder der Wegfall der Bedürftigkeit, und welche Beweise es gibt.

  3. Vollmacht erteilen

    Sie müssen nicht anreisen, wenn eine Anwältin oder ein Anwalt in der Türkei Sie vertritt. Die Prozessvollmacht (vekaletname) erteilen Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille; Einzelheiten im Beitrag Vollmacht für die Türkei.

  4. Deutsche Unterlagen vorbereiten

    Urkunden aus Deutschland brauchen in der Regel eine Apostille und eine beglaubigte türkische Übersetzung.

  5. Klage erheben

    Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt reicht die Klage beim zuständigen Familiengericht ein. Bis zum Urteil bleibt der bisherige Titel wirksam.

Was gilt in Deutschland und was kommt nach dem 30.06.2027?

Das deutsche Recht zum Unterhalt nach der Scheidung folgt eigenen Regeln, die sich vom türkischen Armutsunterhalt unterscheiden. Welches Recht auf Ihren Fall anzuwenden ist und ob ein türkischer Titel in Deutschland vollstreckt oder geändert werden kann, beantwortet dieser Beitrag nicht. Dafür wenden Sie sich an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt in Deutschland.

Der türkische Gesetzgeber muss vor dem 30.06.2027 eine neue Regelung beschließen. In der Presse berichtete Entwürfe sind noch kein Gesetz. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf Fristen oder Übergangsregeln aus Medienberichten, solange sie nicht im Resmi Gazete veröffentlicht sind.

Ob sich eine Klage auf Herabsetzung oder Aufhebung lohnt, hängt von Ihren Unterlagen und den Verhältnissen beider Seiten ab. Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem AYM-Urteil keinen Unterhalt mehr an meinen früheren Ehegatten in der Türkei zahlen?

Doch. Das Urteil wirkt nicht zurück und beendet bestehende Unterhaltstitel nicht. Bis 29.06.2027 gilt TMK Art. 175 unverändert, und auch danach endet ein rechtskräftig festgesetzter Unterhalt nicht von selbst. Wer die Zahlungen einstellt, riskiert Zwangsvollstreckung und auf Beschwerde sogar Beugehaft bis zu drei Monaten (İİK Art. 344). Weniger zahlen können Sie nur nach einer erfolgreichen Klage.

Ab wann gilt die Änderung beim Unterhalt nach der Scheidung in der Türkei?

Die Streichung des Wortes „unbefristet“ wird am 30.06.2027 wirksam, neun Monate nach der Veröffentlichung im Resmi Gazete vom 30.09.2026. Bis dahin muss das Parlament eine neue Regelung beschließen, bei der das Gericht die Dauer im Einzelfall festlegt. Wie diese Regelung aussieht und ob sie Übergangsvorschriften für alte Urteile enthält, steht noch nicht fest.

Kann ich die Herabsetzung des Unterhalts von Deutschland aus beantragen?

Ja. Sie müssen dafür nicht in die Türkei reisen, wenn Sie eine Anwältin oder einen Anwalt mit einer Prozessvollmacht beauftragen. Die Vollmacht erteilen Sie beim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille. Zuständig ist in der Regel das Familiengericht am Wohnsitz des Unterhaltsberechtigten (TMK Art. 177). Die Gründe, etwa ein gesunkenes Einkommen, müssen Sie belegen.

Verliere ich als Empfänger meinen Anspruch auf yoksulluk nafakası?

Nein, nicht durch das Urteil selbst. Der Armutsunterhalt bleibt als Anspruch bestehen; gestrichen wurde nur das Wort „unbefristet“. Ihr bestehender Titel gilt weiter. Er kann allerdings wie bisher auf Klage des Zahlungspflichtigen herabgesetzt oder aufgehoben werden, etwa wenn Ihre Bedürftigkeit wegfällt oder Sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben (TMK Art. 176).

Endet der türkische Unterhalt, wenn mein früherer Ehegatte wieder heiratet?

Ja. Heiratet der Unterhaltsberechtigte erneut oder stirbt einer der früheren Ehegatten, entfällt der als Rente festgesetzte Unterhalt automatisch (TMK Art. 176 Abs. 3). Lebt der Berechtigte dagegen ohne Heirat in einer eheähnlichen Gemeinschaft, endet der Unterhalt nicht von selbst. Dann muss der Zahlungspflichtige die Aufhebung beim Familiengericht beantragen und das Zusammenleben beweisen.

Quellen