Kurze Antwort
Ob eine Scheidung in der Türkei oder Deutschland sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab: Türkische Staatsangehörige können grundsätzlich in beiden Ländern geschieden werden. Entscheidend sind vor allem, wo Kinder und Vermögen sind, welches Recht angewendet wird und dass jede Scheidung im anderen Land noch anerkannt werden muss.
In diesem Beitrag
Viele türkische Ehepaare in Deutschland stehen vor derselben Frage: Scheidung in der Türkei oder Deutschland? Beide Staaten halten sich für zuständig, wenden aber nicht unbedingt dasselbe Recht an, und keine der beiden Scheidungen wirkt automatisch im anderen Land. Dieser Beitrag zeigt die türkische Seite, die wichtigsten Unterschiede und die Schritte, wenn Sie sich von Deutschland aus in der Türkei scheiden lassen möchten.
Die Einzelheiten des deutschen Rechts klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in Deutschland. Weitere Themen rund um Ehe, Scheidung und Kinder finden Sie im Bereich Familienrecht.
Welches Gericht ist zuständig – deutsches oder türkisches?
Deutsche Familiengerichte sind nach europäischem Recht in der Regel zuständig, wenn die Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Das gilt unabhängig davon, ob sie die türkische, die deutsche oder beide Staatsangehörigkeiten besitzen.
Türkische Gerichte bleiben für türkische Staatsangehörige trotzdem zuständig. Statusverfahren von Türken, die nicht vor ausländischen Gerichten geführt werden, verhandelt das örtlich zuständige türkische Gericht; fehlt ein solches, das Gericht am Aufenthaltsort, sonst am letzten türkischen Wohnsitz und hilfsweise in Ankara, Istanbul oder Izmir (MÖHUK m.41). Für die Scheidung ist nach dem Zivilgesetzbuch (Türk Medeni Kanunu, TMK) das Gericht am Wohnsitz eines Ehegatten zuständig oder dort, wo beide zuletzt mindestens sechs Monate zusammengelebt haben (TMK m.168).
Welches Scheidungsrecht wird angewendet?
Ein türkisches Gericht wendet das gemeinsame Heimatrecht der Ehegatten an, bei türkischen Paaren also türkisches Recht (MÖHUK m.14 Abs. 1). Besitzt ein Ehegatte neben der türkischen noch eine andere Staatsangehörigkeit, zählt aus türkischer Sicht nur die türkische (MÖHUK m.4 lit. b). Ohne gemeinsame Staatsangehörigkeit gilt das Recht des gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts, sonst türkisches Recht. Nach türkischem Recht folgen auch der nacheheliche Unterhalt und die Sorgerechtsregelung bei der Scheidung grundsätzlich diesem Recht (MÖHUK m.14 Abs. 2 und 3).
Deutsche Gerichte bestimmen das Scheidungsrecht nach der europäischen Rom-III-Verordnung. Leben beide Ehegatten in Deutschland, führt das ohne Rechtswahl in der Regel zum deutschen Recht; unter bestimmten Voraussetzungen können die Ehegatten aber ihr Heimatrecht wählen. Eine solche Rechtswahl muss bestimmte Formvorschriften erfüllen; lassen Sie sich dazu in Deutschland beraten, bevor Sie eine entsprechende Vereinbarung unterschreiben.
Das türkische Recht kennt neben der einvernehmlichen die streitige Scheidung, etwa wegen Zerrüttung der Ehe (TMK m.166). Seit einer Gesetzesänderung vom November 2024 gilt eine Ehe zudem als zerrüttet, wenn eine Scheidungsklage rechtskräftig abgewiesen wurde und seitdem ein Jahr ohne Wiederaufnahme der Lebensgemeinschaft vergangen ist (TMK m.166 Abs. 4).
Wo liegen die praktischen Unterschiede?
| Merkmal | Scheidung in der Türkei | Scheidung in Deutschland |
|---|---|---|
| Anwendbares Recht | Bei türkischen Ehegatten türkisches Recht (MÖHUK m.14) | Ohne Rechtswahl meist deutsches Recht (Rom III) |
| Einvernehmliche Scheidung | Ehe besteht mindestens ein Jahr, Einigung über Folgen und Kinder (TMK m.166 Abs. 3) | In der Regel nach einem Trennungsjahr |
| Persönliches Erscheinen | Richter hört beide Ehegatten bei der einvernehmlichen Scheidung persönlich an | Das Gericht hört die Ehegatten in der Regel persönlich an |
| Anwaltspflicht | Keine, Vertretung aber möglich | Für den Scheidungsantrag ja |
| Rentenausgleich | Kein Versorgungsausgleich im deutschen Sinn | Versorgungsausgleich in der Regel, wenn deutsches Recht gilt |
| Wirkung im anderen Land | Anerkennung in Deutschland grundsätzlich nötig (§ 107 FamFG) | Eintragung beim Konsulat oder Anerkennung in der Türkei nötig |
Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung in der Türkei ab, wenn Sie in Deutschland leben?
Einvernehmliche Scheidung in der Türkei (anlaşmalı boşanma)
Voraussetzungen prüfen
Die Ehe muss mindestens ein Jahr bestanden haben, und beide Ehegatten müssen sich über die Scheidung, ihre finanziellen Folgen und die Kinder einig sein (TMK m.166 Abs. 3).
Scheidungsvereinbarung aufsetzen
Die Einigung wird in einem Protokoll (anlaşmalı boşanma protokolü) festgehalten: Unterhalt, Vermögen, Sorgerecht und Umgang. Der Richter kann die Vereinbarung im Interesse der Kinder und der Ehegatten ändern; geschieden wird dann nur, wenn beide die Änderungen annehmen (TMK m.166 Abs. 3).
Vollmacht beim Konsulat erteilen
Für Vorbereitung und Einreichung können Sie einer Anwältin oder einem Anwalt in der Türkei beim Konsulat eine Vollmacht erteilen. Für Scheidungssachen verlangt etwa das Generalkonsulat Köln den türkischen Personalausweis und zwei Passfotos.
Klage einreichen
Die Klage geht an das zuständige Familiengericht (aile mahkemesi), gemeinsam oder von einem Ehegatten mit Zustimmung des anderen.
Persönlich zum Termin erscheinen
Der Richter muss beide Ehegatten persönlich anhören (TMK m.166 Abs. 3). Planen Sie deshalb in der Regel eine Reise in die Türkei ein.
Rechtskraft und Anerkennung in Deutschland
Nach Rechtskraft wird die Scheidung im türkischen Register eingetragen. In Deutschland ist grundsätzlich eine Anerkennung durch die Landesjustizverwaltung nötig; sie entfällt, wenn beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung dem türkischen Staat angehörten (§ 107 Abs. 1 FamFG). Ob das bei Doppelstaatlern gilt, sollten Sie vorab in Deutschland klären.
Worauf sollten Sie bei der Entscheidung achten?
- Kinder: Für Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland sind für Sorgerecht und Umgang in der Regel deutsche Gerichte zuständig. Eine türkische Regelung müsste in Deutschland erst anerkannt werden.
- Vermögen: Für den Güterstand gilt ohne Rechtswahl das gemeinsame Heimatrecht bei der Heirat; Immobilien werden bei der Auseinandersetzung nach dem Recht des Lageorts behandelt (MÖHUK m.15).
- Rente: Den deutschen Versorgungsausgleich kennt das türkische Recht nicht. Ob er nach einer türkischen Scheidung in Deutschland nachgeholt werden kann, sollte eine Anwältin oder ein Anwalt in Deutschland prüfen.
- Aufwand: Eine türkische einvernehmliche Scheidung erfordert meist die Reise beider Ehegatten; eine deutsche Scheidung muss später in der Türkei eingetragen werden.
- Doppelte Verfahren: Laufen in beiden Ländern Verfahren, drohen widersprüchliche Entscheidungen und zusätzlicher Aufwand.
Eine pauschal richtige Antwort gibt es nicht. Wer Kinder und Lebensmittelpunkt in Deutschland hat, wird häufig in Deutschland geschieden und lässt die Scheidung anschließend in der Türkei eintragen. Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Können wir uns als türkisches Paar in Deutschland scheiden lassen?
Ja. Deutsche Familiengerichte sind in der Regel zuständig, wenn beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, auch wenn beide nur die türkische Staatsangehörigkeit besitzen. Ohne Rechtswahl wendet das Gericht dann meist deutsches Recht an. Damit die Scheidung auch im türkischen Register gilt, muss sie anschließend über ein Konsulat eingetragen oder von einem türkischen Gericht anerkannt werden.
Müssen wir für eine Scheidung in der Türkei beide anreisen?
Bei der einvernehmlichen Scheidung in der Regel ja, denn der Richter muss beide Ehegatten persönlich anhören (TMK m.166 Abs. 3). Die Vorbereitung und Einreichung kann eine Anwältin oder ein Anwalt mit Vollmacht übernehmen. Bei einer streitigen Scheidung ist die Vertretung durch einen Anwalt möglich; ob das Gericht Sie persönlich hören will, entscheidet es im Einzelfall.
Wird eine türkische Scheidung in Deutschland automatisch anerkannt?
Nicht immer. Ausländische Scheidungen müssen in Deutschland grundsätzlich von der Landesjustizverwaltung anerkannt werden (§ 107 FamFG). Das entfällt, wenn ein Gericht des Staates entschieden hat, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung angehörten. Ob diese Ausnahme bei Doppelstaatlern greift, klären Sie mit der zuständigen Behörde oder einer Anwältin in Deutschland.
Welches Recht gilt, wenn einer von uns Deutscher und Türke ist?
Aus Sicht eines türkischen Gerichts zählt bei Doppelstaatlern nur die türkische Staatsangehörigkeit (MÖHUK m.4 lit. b). Sind beide Ehegatten (auch) Türken, wendet das türkische Gericht türkisches Recht an. Ein deutsches Gericht bestimmt das Recht dagegen nach der Rom-III-Verordnung, meist nach dem gewöhnlichen Aufenthalt. Dieselbe Ehe kann daher in beiden Ländern nach unterschiedlichem Recht geschieden werden.
Was passiert mit dem deutschen Rentenausgleich bei einer Scheidung in der Türkei?
Einen Versorgungsausgleich wie im deutschen Recht sieht das türkische Scheidungsrecht nicht vor; das türkische Gericht regelt ihn also nicht. Ob und wie er nach einer türkischen Scheidung in Deutschland nachträglich durchgeführt werden kann, richtet sich nach deutschem Recht. Lassen Sie das vor der Wahl des Scheidungsortes von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in Deutschland prüfen.
Quellen
- Gesetz 5718 sayılı Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun (MÖHUK) m.4, 14, 15, 41
- Gesetz 4721 sayılı Türk Medeni Kanunu m.166, 168
- Amtliche Quelle § 107 FamFG – Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (gesetze-im-internet.de)
- Amtliche Quelle T.C. Köln Başkonsolosluğu – Noterlik İşlemleri (02.02.2026)