Kurze Antwort

Um eine deutsche Scheidung in der Türkei anerkennen zu lassen, gibt es zwei Wege: die Eintragung über ein türkisches Konsulat oder eine Anerkennungsklage (tanıma davası) beim türkischen Familiengericht. Das Konsulat trägt nur die Scheidung selbst ein; für Sorgerecht, Unterhalt oder nach einer Ablehnung ist das Gericht zuständig.

In diesem Beitrag
  1. Warum muss die deutsche Scheidung in der Türkei eingetragen werden?
  2. Konsulat oder Gericht: Welcher Weg ist der richtige?
  3. Wie läuft die Anerkennungsklage (tanıma davası) ab?
  4. Welche Voraussetzungen prüft das türkische Gericht?
  5. Sorgerecht und Unterhalt: Wann brauchen Sie eine Vollstreckbarerklärung?
  6. Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Wer in Deutschland geschieden wurde, ist damit in der Türkei noch nicht automatisch geschieden. Im türkischen Personenstandsregister (nüfus kütüğü) bleiben Sie als verheiratet eingetragen, bis die deutsche Entscheidung dort übernommen wird. Um die Scheidung in der Türkei anerkennen zu lassen, brauchen Sie entweder eine Eintragung über das Konsulat oder das Urteil eines türkischen Gerichts. Welcher Weg passt, hängt davon ab, ob es nur um die Scheidung geht oder auch um Sorgerecht und Unterhalt.

Dieser Beitrag erklärt die türkische Seite des Verfahrens aus Sicht von Menschen, die in Deutschland leben. Fragen zum deutschen Scheidungsrecht klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt in Deutschland. Weitere Themen rund um Ehe, Scheidung und Kinder finden Sie im Bereich Familienrecht.

Warum muss die deutsche Scheidung in der Türkei eingetragen werden?

Nach dem türkischen Gesetz über internationales Privat- und Verfahrensrecht (Milletlerarası Özel Hukuk ve Usul Hukuku Hakkında Kanun, kurz MÖHUK) entfaltet ein ausländisches Urteil in der Türkei erst dann Rechtskraft- und Beweiswirkung (kesin hüküm, kesin delil), wenn ein türkisches Gericht festgestellt hat, dass die Anerkennungsvoraussetzungen vorliegen (MÖHUK m.58). Ist das geschehen, wirkt die Anerkennung auf den Tag zurück, an dem der deutsche Beschluss rechtskräftig wurde (MÖHUK m.59).

Solange die Eintragung fehlt, hat das ganz praktische Folgen:

  • Neue Ehe: Türkische Standesämter und Konsulate verlangen für eine neue Heirat den Nachweis, dass die frühere Ehe auch nach dem türkischen Register beendet ist.
  • Erbfall: Solange das Register Sie als verheiratet führt, kann der frühere Ehepartner in einem türkischen Erbschein (mirasçılık belgesi) als Erbe erscheinen.
  • Familienstand und Name: Der Familienstand in e-Devlet und im türkischen Personalausweis bleibt unverändert; das betrifft auch den Nachnamen nach der Scheidung.
  • Kinder: Entscheidungen über Sorgerecht und Unterhalt wirken in der Türkei erst nach einem eigenen gerichtlichen Schritt.

Konsulat oder Gericht: Welcher Weg ist der richtige?

Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2017 können ausländische Scheidungen ohne Gerichtsverfahren in das Register eingetragen werden (Gesetz über Personenstandsdienste, Nüfus Hizmetleri Kanunu Nr. 5490, m.27/A). Für deutsche Entscheidungen sind die türkischen Auslandsvertretungen in Deutschland zuständig, in der Türkei bestimmte Provinzämter für Personenstandswesen (il nüfus müdürlüğü). Dieses Verwaltungsverfahren ersetzt die Klage aber nur für die Scheidung selbst.

Wege zur Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei
FrageEintragung über das Konsulat (idari tescil)Anerkennungsklage (tanıma davası)Vollstreckbarerklärung (tenfiz davası)
Was wird erfasst?Nur die Scheidung selbstDie Scheidung als rechtskräftige EntscheidungVollstreckbare Teile wie Unterhalt, Sorgerecht, Umgang
Wo?Türkisches Konsulat in Deutschland oder bestimmtes Provinzamt für Personenstandswesen in der TürkeiTürkisches Familiengericht (aile mahkemesi)Türkisches Familiengericht
Wer beantragt?Beide Ex-Partner; allein nur, wenn der andere kein türkischer Staatsangehöriger oder verstorben istEin Ex-Partner als Kläger gegen den anderenJeder mit rechtlichem Interesse
Gegenseitigkeit mit Deutschland nötig?NeinNein (MÖHUK m.58)Ja (MÖHUK m.54 lit. a)

Den Gerichtsweg brauchen Sie vor allem, wenn Ihr früherer Ehepartner türkischer Staatsangehöriger ist und nicht mitwirkt, wenn das Konsulat den Antrag abgelehnt hat (5490 m.27/A Abs. 3), wenn in der Türkei bereits ein Verfahren über dieselbe Ehe läuft oder wenn Sie Sorgerecht oder Unterhalt in der Türkei durchsetzen wollen.

Wie läuft die Anerkennungsklage (tanıma davası) ab?

Sachlich zuständig ist das Familiengericht, weil es um eine familienrechtliche Entscheidung geht (Gesetz Nr. 4787 über die Familiengerichte, m.4). Örtlich zuständig ist das Gericht am türkischen Wohnsitz des Beklagten, sonst an seinem Aufenthaltsort in der Türkei; fehlt beides, können Sie in Ankara, Istanbul oder Izmir klagen (MÖHUK m.51).

Anerkennungsklage Schritt für Schritt

  1. Unterlagen in Deutschland beschaffen

    Lassen Sie sich beim Familiengericht eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk erteilen und die Dokumente mit einer Apostille versehen. Welche Stelle die Apostille ausstellt, erfahren Sie beim Gericht, das den Beschluss erlassen hat.

  2. Übersetzen und beglaubigen lassen

    Ein beim Konsulat registrierter vereidigter Übersetzer überträgt die Unterlagen ins Türkische; das Konsulat beglaubigt die Übersetzung. Eine Beglaubigung durch einen türkischen Notar ist ebenfalls möglich.

  3. Vollmacht erteilen

    Wenn Sie nicht selbst anreisen möchten, erteilen Sie einer Anwältin oder einem Anwalt in der Türkei eine Prozessvollmacht, am einfachsten beim türkischen Konsulat.

  4. Klage einreichen

    Die Klageschrift nennt beide Parteien, das deutsche Gericht, Datum und Aktenzeichen der Entscheidung sowie deren Inhalt (MÖHUK m.52). Beklagter ist der frühere Ehepartner.

  5. Zustellung und Verhandlung

    Das Gericht stellt die Klage mit dem Termin dem Beklagten zu und entscheidet im vereinfachten Verfahren (MÖHUK m.55). Lebt der Beklagte in Deutschland, verlängert die Auslandszustellung das Verfahren oft spürbar.

  6. Rechtskraft und Kontrolle

    Nach Rechtskraft des türkischen Urteils wird die Scheidung im Register eingetragen. Prüfen Sie Ihren Familienstand anschließend über e-Devlet (Nüfus Kayıt Örneği).

Unterlagen für die Anerkennungsklage

  • Deutscher ScheidungsbeschlussAusfertigung oder vom Gericht beglaubigte Abschrift mit Apostille (MÖHUK m.53 lit. a)
  • Nachweis der RechtskraftRechtskraftvermerk oder gesonderte Bescheinigung mit Apostille (MÖHUK m.53 lit. b)
  • Beglaubigte türkische Übersetzungenaller deutschen Dokumente, beglaubigt vom Konsulat oder einem türkischen Notar
  • Prozessvollmachtbeim türkischen Konsulat oder bei einem deutschen Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Angaben zum Beklagtenvollständiger Name, türkische Identitätsnummer, aktuelle Anschrift für die Zustellung

Welche Voraussetzungen prüft das türkische Gericht?

Das Gericht prüft nicht erneut, wer die Ehe zerrüttet hat. Es kontrolliert nur, ob die Voraussetzungen des MÖHUK m.54 erfüllt sind; für die bloße Anerkennung entfällt dabei das Erfordernis der Gegenseitigkeit (m.58):

  • Der deutsche Beschluss ist nach deutschem Recht rechtskräftig (m.50).
  • Er betrifft keine Angelegenheit, für die ausschließlich türkische Gerichte zuständig sind (m.54 lit. b).
  • Er verstößt nicht offensichtlich gegen die türkische öffentliche Ordnung (m.54 lit. c).
  • Der Beklagte wurde im deutschen Verfahren ordnungsgemäß geladen oder war vertreten; andernfalls kann er dies einwenden (m.54 lit. ç).

Deutsche Scheidungsbeschlüsse, an deren Verfahren beide Ehegatten beteiligt waren, werfen in der Praxis meist keine grundsätzlichen Probleme auf. Die Entscheidung trifft aber immer das Gericht im Einzelfall.

Sorgerecht und Unterhalt: Wann brauchen Sie eine Vollstreckbarerklärung?

Die Eintragung über das Konsulat erfasst ausdrücklich nicht Sorgerecht, Kindesunterhalt, Umgang, Güterrecht oder Schadensersatz; dafür ist ein Gerichtsverfahren nötig (Verordnung vom 07.02.2018, m.9 Abs. 5). Soll etwa der in Deutschland festgesetzte Unterhalt in der Türkei vollstreckt werden, beantragen Sie die Vollstreckbarerklärung (tenfiz). Dafür muss zusätzlich Gegenseitigkeit zwischen der Türkei und Deutschland bestehen, sei es durch Vertrag, Gesetz oder tatsächliche Praxis (MÖHUK m.54 lit. a). Anerkennung und Vollstreckbarerklärung werden in der Praxis häufig in einer Klage verbunden.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

  • Den deutschen Beschluss ohne Rechtskraftvermerk oder ohne Apostille vorlegen.
  • Übersetzungen einreichen, die weder vom Konsulat noch von einem türkischen Notar beglaubigt sind.
  • Als Doppelstaatler die zweite Staatsangehörigkeit nicht vorher im türkischen Register eintragen lassen: Bei der Eintragung über das Konsulat wird der Antrag sonst abgelehnt, wenn die Identität nicht zugeordnet werden kann.
  • Davon ausgehen, dass das Konsulat auch Sorgerecht oder Unterhalt einträgt.
  • Die türkische Eintragung auf später verschieben: Spätestens im Erbfall oder bei einer neuen Heirat vor türkischen Stellen wird sie gebraucht.

Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Ist meine deutsche Scheidung in der Türkei automatisch gültig?

Nein. Eine in Deutschland ausgesprochene Scheidung wird im türkischen Personenstandsregister erst berücksichtigt, wenn sie über ein Konsulat eingetragen oder von einem türkischen Familiengericht anerkannt wurde. Bis dahin führt das Register Sie als verheiratet. Nach der Anerkennung wirkt die Scheidung auf den Tag zurück, an dem der deutsche Beschluss rechtskräftig wurde (MÖHUK m.59).

Muss ich für die Anerkennungsklage in die Türkei reisen?

In der Regel nicht. Sie können einer Anwältin oder einem Anwalt in der Türkei beim Konsulat eine Vollmacht erteilen, die dann Klage erhebt und die Termine wahrnimmt. Für Vollmachten in Scheidungssachen verlangt etwa das Generalkonsulat Köln den türkischen Personalausweis und zwei Passfotos. Ob das Gericht Sie im Einzelfall persönlich anhören möchte, entscheidet es selbst.

Wie lange dauert die Anerkennung einer deutschen Scheidung in der Türkei?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Eintragung über das Konsulat geht meist schneller, weil kein Gericht beteiligt ist. Bei der Anerkennungsklage hängt die Dauer vor allem davon ab, wie schnell dem früheren Ehepartner die Klage zugestellt werden kann; lebt er in Deutschland, dauert das oft deutlich länger. Vollständige Unterlagen vermeiden zusätzliche Verzögerungen.

Brauche ich die Zustimmung meines Ex-Partners?

Für die Anerkennungsklage nicht: Sie richtet sich gegen den früheren Ehepartner, der nur die gesetzlich vorgesehenen Einwände erheben kann (MÖHUK m.55 Abs. 2). Für die Eintragung über das Konsulat müssen dagegen grundsätzlich beide Ex-Partner innerhalb von 90 Tagen einen Antrag stellen. Allein können Sie das nur, wenn der andere kein türkischer Staatsangehöriger oder verstorben ist.

Kann ich Sorgerecht und Unterhalt aus dem deutschen Urteil in der Türkei durchsetzen?

Grundsätzlich ja, über eine Vollstreckbarerklärung (tenfiz) beim türkischen Familiengericht. Anders als bei der bloßen Anerkennung muss dafür Gegenseitigkeit zwischen Deutschland und der Türkei bestehen (MÖHUK m.54 lit. a). Die Eintragung über das Konsulat hilft hier nicht, weil sie nur die Scheidung selbst erfasst. Anerkennung und Vollstreckbarerklärung werden oft in einer Klage verbunden.

Quellen