Kurze Antwort

Ob türkisches Erbrecht in Deutschland gilt, bestimmt vor allem das deutsch-türkische Nachlassabkommen von 1929: Für bewegliches Vermögen gilt das Recht des Heimatstaats des Verstorbenen, für Immobilien das Recht des Landes, in dem sie liegen. Bei einem Türken mit Haus in Deutschland und Wohnung in der Türkei gelten daher oft zwei Erbrechte nebeneinander.

In diesem Beitrag
  1. Welches Erbrecht gilt, wenn ein Türke in Deutschland stirbt?
  2. Was bedeutet Nachlassspaltung in der Praxis?
  3. Wie viel erben Ehegatte und Kinder nach türkischem Recht?
  4. Was gilt für Doppelstaatler und Inhaber der Blauen Karte?
  5. Wie sollte ein Testament bei Vermögen in beiden Ländern aussehen?

Stirbt ein türkischer Staatsangehöriger, der in Deutschland gelebt hat, stellt sich für die Familie zuerst die Frage: Gilt türkisches Erbrecht in Deutschland oder deutsches? Die Antwort lautet oft: beides, je nach Vermögensgegenstand. Dieser Beitrag erklärt die Regeln aus türkischer Sicht und zeigt, worauf Sie bei Testament und Nachlassplanung achten sollten. Weitere Themen finden Sie im Bereich Erbrecht.

Welches Erbrecht gilt, wenn ein Türke in Deutschland stirbt?

Zwischen Deutschland und der Türkei gilt ein Nachlassabkommen, das 1929 als Anlage zum Konsularvertrag geschlossen wurde und nach Angaben des Auswärtigen Amts weiterhin in Kraft ist. Nach § 14 des Abkommens richtet sich die Erbfolge in das bewegliche Vermögen nach dem Recht des Staates, dem der Verstorbene bei seinem Tod angehörte. Für unbewegliches Vermögen gilt das Recht des Landes, in dem es liegt. Die EU-Erbrechtsverordnung lässt solche älteren Abkommen mit Drittstaaten unberührt (Art. 75 EuErbVO).

Das türkische Recht kommt zum selben Ergebnis: Die Erbfolge richtet sich nach dem Heimatrecht des Verstorbenen, für Immobilien in der Türkei gilt jedoch stets türkisches Recht (MÖHUK m.20 Abs. 1).

Welches Recht gilt für welchen Teil des Nachlasses? (Grundregeln des Abkommens)
VermögenVerstorbener war TürkeVerstorbener war nur Deutscher (z. B. mit Blauer Karte) und lebte in Deutschland
Bankguthaben, Auto, Wertpapiere (bewegliches Vermögen), gleich woTürkisches RechtDeutsches Recht
Haus oder Wohnung in DeutschlandDeutsches RechtDeutsches Recht
Haus oder Wohnung in der TürkeiTürkisches RechtTürkisches Recht

Was bedeutet Nachlassspaltung in der Praxis?

Gelten für verschiedene Teile des Nachlasses verschiedene Rechte, spricht man von Nachlassspaltung. Jeder Teil wird dann behandelt, als wäre er ein eigener Nachlass. Wer erbt, wie hoch die Anteile sind und welche Pflichtteile bestehen, kann deshalb für die Wohnung in Deutschland anders aussehen als für das Bankkonto oder das Haus in der Türkei.

Ein Beispiel: Ein türkischer Staatsangehöriger hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder, ein Sparkonto in Deutschland, eine Eigentumswohnung in Köln und ein Haus in Izmir. Für das Konto und das Haus in Izmir gilt türkisches Recht: Die Ehefrau erbt ein Viertel, die Kinder erhalten je drei Achtel. Für die Wohnung in Köln gilt deutsches Recht, nach dem die Anteile, etwa je nach Güterstand, anders ausfallen können.

Auch die Nachweise unterscheiden sich. Für das bewegliche Vermögen eines Türken in Deutschland genügt nach § 17 des Abkommens grundsätzlich ein türkischer Erbschein mit Beglaubigung einer türkischen Auslandsvertretung. Für eine Immobilie in Deutschland brauchen die Erben einen deutschen Erbschein, für eine Immobilie in der Türkei einen türkischen.

Wie viel erben Ehegatte und Kinder nach türkischem Recht?

Gilt türkisches Recht, erben zuerst die Nachkommen zu gleichen Teilen (Türk Medeni Kanunu, TMK m.495). Der überlebende Ehegatte erbt neben den Nachkommen ein Viertel, neben den Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen die Hälfte, neben den Großeltern und deren Kindern drei Viertel und sonst alles (TMK m.499).

Pflichtteile (saklı pay) begrenzen die Testierfreiheit: Nachkommen steht die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils zu, jedem Elternteil ein Viertel. Der Ehegatte erhält neben Nachkommen oder neben den Eltern und deren Nachkommen seinen vollen gesetzlichen Erbteil als Pflichtteil, sonst drei Viertel davon (TMK m.506). Wer durch Testament unter seinen Pflichtteil gesetzt wurde, kann die Herabsetzung mit einer Klage (tenkis davası) verlangen (TMK m.560).

Was gilt für Doppelstaatler und Inhaber der Blauen Karte?

Inhaber der Blauen Karte (Mavi Kart) haben die türkische Staatsangehörigkeit, die sie durch Geburt besaßen, mit Genehmigung aufgegeben oder stammen bis zum dritten Grad von solchen Personen ab; rechtlich sind sie Ausländer. Nach dem türkischen Staatsangehörigkeitsgesetz genießen sie aber, von Ausnahmen wie dem Wahlrecht abgesehen, weiterhin die Rechte türkischer Staatsangehöriger (Türk Vatandaşlığı Kanunu Nr. 5901, m.28), etwa beim Erwerb von Immobilien. Sind sie Deutsche, gilt für ihren eigenen Nachlass nach dem Abkommen beim beweglichen Vermögen deutsches Recht, für Immobilien in der Türkei türkisches Recht.

Bei Doppelstaatlern ist die Lage schwieriger. Seit dem 27.06.2024 erlaubt Deutschland die Mehrstaatigkeit allgemein, sodass immer mehr Menschen beide Pässe besitzen. Ob das Abkommen für sie gilt, ist in Deutschland umstritten; nach einer verbreiteten Auffassung nicht, sodass deutsche Stellen dann die EU-Erbrechtsverordnung anwenden, die grundsätzlich an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt anknüpft. Aus türkischer Sicht zählt dagegen nur die türkische Staatsangehörigkeit (MÖHUK m.4 lit. b), und für Immobilien in der Türkei gilt stets türkisches Recht. Deutsche und türkische Stellen können denselben Erbfall daher unterschiedlich beurteilen.

Wie sollte ein Testament bei Vermögen in beiden Ländern aussehen?

Ein Testament ist in der Türkei formgültig, wenn es der Form des Errichtungsorts, des auf die Erbfolge anwendbaren Rechts oder des Heimatrechts des Erblassers entspricht (MÖHUK m.20 Abs. 4 in Verbindung mit m.7). Ein in Deutschland handschriftlich oder notariell errichtetes Testament kann daher auch für die Türkei formgültig sein. Inhaltlich muss es aber für jeden Nachlassteil zum anwendbaren Recht passen, etwa zu den türkischen Pflichtteilen bei einer Immobilie in der Türkei. Ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten, wie das in Deutschland verbreitete „Berliner Testament“, kennt das türkische Zivilgesetzbuch nicht: Es sieht als Verfügungen von Todes wegen nur das Testament (vasiyetname) und den Erbvertrag (miras sözleşmesi) vor, der in der Form des öffentlichen Testaments geschlossen wird (TMK m.514, 545). Ob ein Berliner Testament für Vermögen in der Türkei wirkt, sollte deshalb vorher geprüft werden.

So bereiten Sie einen Nachlass mit Bezug zu beiden Ländern vor

  1. Vermögen erfassen

    Listen Sie Konten, Immobilien und Fahrzeuge getrennt nach Deutschland und Türkei auf.

  2. Staatsangehörigkeit klären

    Halten Sie fest, welche Staatsangehörigkeiten Sie besitzen und ob eine zweite im türkischen Register eingetragen ist.

  3. Anwendbares Recht bestimmen

    Prüfen Sie für jeden Vermögensteil anhand der Tabelle, welches Recht gilt.

  4. Pflichtteile berücksichtigen

    Gestalten Sie Zuwendungen so, dass türkische und deutsche Pflichtteilsrechte nicht zu Streit unter den Erben führen.

  5. Testament errichten

    Wählen Sie eine Form, die in beiden Ländern anerkannt wird, und lassen Sie den Inhalt für beide Rechtsordnungen prüfen.

  6. Register in Ordnung bringen

    Sorgen Sie dafür, dass Kinder, Ehen und Scheidungen im türkischen Register eingetragen sind; das erleichtert den Erben später den Erbschein.

Fragen zum deutschen Erbrecht, zur EU-Erbrechtsverordnung und zur deutschen Erbschaftsteuer klären Sie bitte mit einer Notarin, einem Notar oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt in Deutschland. Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Gilt für einen Türken, der in Deutschland stirbt, deutsches oder türkisches Erbrecht?

Beides ist möglich. Nach dem deutsch-türkischen Nachlassabkommen gilt für bewegliches Vermögen wie Konten das Heimatrecht, bei einem türkischen Staatsangehörigen also türkisches Recht. Für Immobilien gilt das Recht des Lageorts: deutsches Recht für ein Haus in Deutschland, türkisches Recht für eine Wohnung in der Türkei. Ein Nachlass kann daher zwei Erbrechten unterliegen.

Kann ich im Testament deutsches Recht wählen?

Nur eingeschränkt. Im Anwendungsbereich des Abkommens ist eine Rechtswahl nach verbreiteter Auffassung nicht möglich, und auch das türkische Kollisionsrecht kennt für die Erbfolge keine Rechtswahl; für Immobilien in der Türkei bleibt es beim türkischen Recht (MÖHUK m.20). Nach der EU-Erbrechtsverordnung kann man nur das Recht eines Staates wählen, dem man angehört. Ob eine Wahl in Ihrem Fall wirkt, sollte für beide Länder geprüft werden.

Was gilt, wenn der Verstorbene die Blaue Karte hatte?

Inhaber der Blauen Karte sind rechtlich keine türkischen Staatsangehörigen mehr. War der Verstorbene Deutscher, gilt nach dem Abkommen für sein bewegliches Vermögen daher deutsches Recht. Für Immobilien in der Türkei gilt aber stets türkisches Recht. Die Blaue Karte ändert daran nichts; ihre Inhaber können allerdings ihrerseits in der Türkei erben und Immobilien erwerben wie Türken (5901 m.28).

Wie viel erbt die Ehefrau nach türkischem Recht?

Das hängt davon ab, neben wem sie erbt (TMK m.499). Neben Kindern erhält der überlebende Ehegatte ein Viertel, neben den Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen die Hälfte, neben den Großeltern und deren Kindern drei Viertel. Gibt es keine solchen Verwandten, erbt er alles. Güterrechtliche Ansprüche aus der Ehe werden davon getrennt und vorab abgerechnet.

Ist ein in Deutschland geschriebenes Testament in der Türkei gültig?

Der Form nach meist ja, denn ein Testament ist in der Türkei formgültig, wenn es der Form des Errichtungsorts oder des Heimatrechts entspricht (MÖHUK m.20 Abs. 4, m.7). Ob der Inhalt wirkt, richtet sich nach dem Recht des jeweiligen Vermögensteils, etwa nach den türkischen Pflichtteilen bei einer Immobilie in der Türkei. Für die Verwendung brauchen Sie in der Regel Apostille und beglaubigte Übersetzung.

Quellen