Kurze Antwort

Eine Erbschaft in der Türkei regeln Erben in Deutschland meist in fünf Schritten: Sterbefall eintragen, über Annahme oder Ausschlagung entscheiden, Erbschein beantragen, Erbschaftsteuererklärung abgeben und das Grundbuch umschreiben lassen. Fast alles lässt sich mit einer beim Konsulat erteilten Vollmacht erledigen, ohne selbst anzureisen.

In diesem Beitrag
  1. Welche Schritte fallen bei einer Erbschaft in der Türkei an?
  2. Muss ich in der Türkei Erbschaftsteuer zahlen?
  3. Wie wird die Immobilie auf die Erben umgeschrieben?
  4. Welche Vollmacht brauche ich und wo bekomme ich sie?
  5. Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

Viele Menschen in Deutschland erben Wohnungen, Grundstücke oder Konten in der Türkei, etwa von Eltern, die im Alter zurückgekehrt sind. Wer eine Erbschaft in der Türkei regeln muss, hat es mit mehreren Stellen zu tun: Konsulat, Notar oder Gericht, Finanzamt und Grundbuchamt. Dieser Beitrag zeigt die Reihenfolge, die Fristen und die wichtigsten Unterlagen. Weitere Themen finden Sie im Bereich Erbrecht.

Welche Schritte fallen bei einer Erbschaft in der Türkei an?

Erbschaft in der Türkei von Deutschland aus regeln

  1. Sterbefall eintragen

    Ist der Erblasser in Deutschland gestorben, lassen Sie den Tod über das Generalkonsulat im türkischen Personenstandsregister eintragen.

  2. Annehmen oder ausschlagen

    Prüfen Sie, ob der Nachlass überschuldet ist. Ausschlagen können Sie nur innerhalb von drei Monaten (Türk Medeni Kanunu, TMK m.606).

  3. Erbschein beantragen

    Den türkischen Erbschein (mirasçılık belgesi, veraset ilamı) stellt ein Notar oder das Friedensgericht für Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) aus (TMK m.598); beantragt ein Ausländer den Erbschein oder hat der Antrag einen Auslandsbezug (yabancılık unsuru), ist nur das Gericht zuständig.

  4. Erbschaftsteuererklärung abgeben

    Die Erben erklären den Nachlass beim türkischen Finanzamt, je nach Todesort und Aufenthalt innerhalb von vier bis acht Monaten nach dem Tod (siehe Tabelle).

  5. Grundbuch umschreiben

    Mit dem Erbschein beantragen Sie beim Grundbuchamt (tapu müdürlüğü) die Eintragung der Erben (intikal).

  6. Konten und Guthaben

    Banken und andere Stellen zahlen Nachlasswerte grundsätzlich erst gegen eine Bescheinigung des Finanzamts aus; ohne sie behalten sie bei Erbfällen einen Steuerabzug von 5 % ein (Veraset ve İntikal Vergisi Kanunu, VİVK m.17).

  7. Teilen oder verkaufen

    Die Erben einigen sich über Aufteilung oder Verkauf. Gelingt das nicht, bleibt die Teilungsklage, der eine Pflichtmediation vorausgeht.

Muss ich in der Türkei Erbschaftsteuer zahlen?

Die türkische Erbschaftsteuer (veraset ve intikal vergisi) erfasst Vermögen in der Türkei, das Vermögen türkischer Staatsangehöriger auch im Ausland und grundsätzlich auch Auslandsvermögen, das türkische Staatsangehörige erben; nicht steuerpflichtig ist ein Erbe ohne türkische Staatsangehörigkeit und ohne Wohnsitz in der Türkei, der Auslandsvermögen eines türkischen Erblassers erbt (VİVK m.1). Die Erben müssen eine Erklärung abgeben (m.7). Erben im Ausland können sie beim türkischen Konsulat einreichen (m.8). Daneben ist eine elektronische Erklärung über das Online-Finanzamt der Steuerverwaltung möglich, sobald der Erbschein vorliegt (Leitfaden der Gelir İdaresi Başkanlığı).

Fristen für die türkische Erbschaftsteuererklärung (VİVK m.9)
TodesortAufenthalt der ErbenFrist ab dem Todestag
TürkeiTürkei4 Monate
TürkeiAusland, z. B. Deutschland6 Monate
DeutschlandTürkei6 Monate
DeutschlandDeutschland (Land des Todes)4 Monate
Deutschlandein anderes Land8 Monate

Die festgesetzte Steuer wird über drei Jahre in jeweils zwei gleichen Raten im Mai und im November gezahlt (VİVK m.19). Für Nachkommen und Ehegatten gelten Freibeträge, die jährlich angepasst werden (VİVK m.4 lit. b): Im Jahr 2026 sind je Nachkomme und Ehegatte 2.907.136 TL des Erbteils steuerfrei, für den Ehegatten ohne Nachkommen 5.817.845 TL (Stand 29.09.2026; VİVK Genel Tebliğ Nr. 57). Die aktuellen Beträge veröffentlicht die türkische Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı). Unabhängig davon kann in Deutschland Erbschaftsteuer anfallen. Ob die türkische Steuer dort angerechnet wird, klären Sie mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung in Deutschland.

Immobilien werden für die Steuer mit dem Wert angesetzt, der auch der Grundsteuer zugrunde liegt (VİVK m.10 lit. b). Nachgewiesene Schulden des Erblassers können abgezogen werden. Halten Sie für die Erklärung folgende Unterlagen bereit:

Unterlagen für Erbschaftsteuer und Grundbuch

  • Türkischer Erbscheinvom Notar oder Friedensgericht
  • GrundbuchangabenGrundbuchauszug oder Tapu-Daten aller Immobilien
  • Wertnachweis der GemeindeBescheinigung über den Grundsteuerwert (emlak vergi değeri) jeder Immobilie
  • BankbescheinigungenKontostände einschließlich Zinsen zum Todestag
  • Nachweise über SchuldenBelege für Schulden des Erblassers, die abgezogen werden sollen
  • Vollmacht und Ausweiskopienfalls eine Vertrauensperson oder Anwältin für Sie handelt

Wie wird die Immobilie auf die Erben umgeschrieben?

Welche Immobilien der Verstorbene hatte, sehen Erben, teilweise erst nach Ausstellung des Erbscheins, über den e-Devlet-Dienst „Tapu Bilgileri Sorgulama (Mirasçısı Olduğunuz Kişi Adına)“. Die Umschreibung beantragen Sie mit dem Erbschein beim Grundbuchamt am Ort der Immobilie. Den Antrag können Sie meist auch über das Online-Portal der Grundbuchverwaltung (Web Tapu) vorbereiten; unterschrieben wird dann beim Termin im Grundbuchamt. Der Antrag eines einzelnen Erben genügt in der Regel. Eigentümer werden die Erben zwar schon mit dem Tod; über die Immobilie verfügen, sie also verkaufen oder belasten, können sie aber erst nach der Eintragung im Grundbuch (TMK m.705 Abs. 2).

Die Erben werden zunächst als Gesamthandsgemeinschaft (elbirliği mülkiyeti) eingetragen. Einigen sich alle Erben schriftlich, kann die Immobilie auch nach Anteilen (paylı mülkiyet) eingetragen werden (TMK m.676). Für die Eintragung muss die Erbschaftsteuer noch nicht festgesetzt sein. Verkaufen oder belasten können Sie die Immobilie aber erst, wenn die auf sie entfallende Steuer vollständig bezahlt ist oder Sicherheit geleistet wurde; das Grundbuchamt verlangt dafür eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (ilişik kesme belgesi) (VİVK m.19).

Welche Vollmacht brauche ich und wo bekomme ich sie?

Fast alle Schritte lassen sich über eine Vollmacht erledigen, die beim türkischen Generalkonsulat beurkundet wird. Für Grundbuch- und Erbsachen verlangt etwa das Generalkonsulat Köln von türkischen Staatsangehörigen den neuen türkischen Personalausweis und zwei aktuelle Passfotos; Inhaber der Blauen Karte legen die neue Blaue Karte vor.

Vollmachten für Grundbuchgeschäfte und Erbteilungsverträge müssen in notarieller Urkundsform errichtet werden (Noterlik Kanunu m.89). Nach einem Rundschreiben der Grundbuchverwaltung (TKGM-Genelge 2015/5) lässt sich eine im Ausland errichtete Vollmacht beim Grundbuchamt nur verwenden, wenn sie notariell beurkundet ist (eine bloße Unterschriftsbeglaubigung genügt nicht), ein Foto des Vollmachtgebers trägt, eine Apostille hat und mit türkischer Übersetzung vorgelegt wird. Einige türkische Auslandsvertretungen, etwa das Generalkonsulat Paris, erklären dagegen, dass Grundbuchvollmachten bei einer türkischen Vertretung errichtet werden müssen und im Ausland errichtete auch mit Apostille nicht anerkannt werden. Der sicherste Weg ist deshalb die Vollmacht beim türkischen Konsulat; für andere Zwecke kommt auch ein deutscher Notar mit Apostille und beglaubigter Übersetzung in Betracht.

Die Vollmacht sollte ausdrücklich umfassen:

  • den Antrag auf den Erbschein,
  • die Erbschaftsteuererklärung und die Zahlung der Steuer,
  • die Umschreibung im Grundbuch mit genauer Bezeichnung der Immobilie,
  • die Auflösung von Konten und die Abmeldung von Fahrzeugen,
  • gegebenenfalls Verkauf, Teilung, Mediation und Klage.

Welche Fehler sollten Sie vermeiden?

  • Die Dreimonatsfrist für die Ausschlagung verstreichen lassen, weil man zuerst den Erbschein abwartet.
  • Die Erbschaftsteuererklärung vergessen oder zu spät abgeben; es drohen steuerliche Nachteile.
  • Eine zu eng gefasste Vollmacht erteilen, sodass für jeden Schritt eine neue nötig wird.
  • In Deutschland geborene Kinder nie im türkischen Register eintragen lassen; dann reichen die Registerdaten oft nicht, und nur das Gericht kann den Erbschein ausstellen.
  • Die deutsche Seite übersehen: Erbschaftsteuer und Nachlassverfahren in Deutschland laufen getrennt.

Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.

Häufige Fragen

Kann ich eine Erbschaft in der Türkei regeln, ohne hinzufliegen?

In den meisten Fällen ja. Mit einer beim türkischen Konsulat beurkundeten Vollmacht kann eine Vertrauensperson oder eine Anwältin in der Türkei den Erbschein beantragen, die Steuererklärung abgeben und das Grundbuch umschreiben lassen. Achten Sie darauf, dass die Vollmacht alle Schritte ausdrücklich nennt. Persönlich erscheinen müssen Sie nur, wenn ein Gericht Sie ausnahmsweise anhören will.

Bis wann muss ich die türkische Erbschaftsteuererklärung abgeben?

Das hängt vom Todesort und Ihrem Aufenthalt ab (VİVK m.9). Starb der Erblasser in Deutschland und leben Sie ebenfalls dort, haben Sie vier Monate ab dem Todestag. Starb er in der Türkei und leben Sie in Deutschland, sind es sechs Monate. Die Erklärung können Sie beim Konsulat oder elektronisch beim türkischen Online-Finanzamt einreichen.

Muss ich in Deutschland auch Erbschaftsteuer für die türkische Immobilie zahlen?

Das ist möglich und richtet sich nach deutschem Recht. Wer in Deutschland lebt, kann dort grundsätzlich auch für geerbtes Auslandsvermögen steuerpflichtig sein. Ob eine in der Türkei gezahlte Steuer angerechnet wird, prüft das deutsche Finanzamt. Klären Sie das frühzeitig mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung in Deutschland, damit Sie keine Fristen versäumen.

Kann ein einzelner Erbe die geerbte Wohnung in der Türkei verkaufen?

Nicht allein. Solange die Erben als Gesamthandsgemeinschaft eingetragen sind, können sie über die Immobilie nur gemeinsam verfügen (TMK m.702). Ein Erbe kann aber seinen Erbteil an Miterben schriftlich oder an Dritte notariell übertragen (TMK m.677). Einigen sich die Erben nicht, bleibt die Teilungsklage, der eine Pflichtmediation vorausgeht.

Was passiert, wenn der Verstorbene in der Türkei Schulden hatte?

Die Erben haften für Nachlassschulden grundsätzlich persönlich und gemeinsam (TMK m.599, 641). Wer das nicht will, muss das Erbe innerhalb von drei Monaten gegenüber dem türkischen Friedensgericht ausschlagen. Nehmen Sie bis dahin nichts aus dem Nachlass an sich und verfügen Sie über nichts, sonst kann das Ausschlagungsrecht verloren gehen (TMK m.610).

Quellen