Kurze Antwort
Einen Erbschein in der Türkei beantragen Sie beim Notar oder beim Friedensgericht für Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi). Von Deutschland aus geht das meist über eine beim Konsulat erteilte Vollmacht. Beantragt ein Ausländer den Erbschein oder weist der Antrag einen Auslandsbezug (yabancılık unsuru) auf, bleibt nur das Gericht.
In diesem Beitrag
Stirbt ein Angehöriger mit Vermögen in der Türkei – etwa einer Wohnung, einem Grundstück oder einem Bankkonto –, brauchen die Erben dort einen türkischen Erbschein. Ohne ihn lassen sich weder das Grundbuch umschreiben noch Konten auflösen oder die Erbschaftsteuererklärung abgeben. Dieser Beitrag erklärt, wie Sie einen Erbschein in der Türkei beantragen, wenn Sie in Deutschland leben. Weitere Themen finden Sie im Bereich Erbrecht.
Was ist der türkische Erbschein (mirasçılık belgesi)?
Der türkische Erbschein (mirasçılık belgesi, umgangssprachlich veraset ilamı) weist aus, wer gesetzlicher Erbe ist und welchen Anteil jeder erhält. Er wird auf Antrag vom Friedensgericht für Zivilsachen (sulh hukuk mahkemesi) oder von einem Notar ausgestellt (Türk Medeni Kanunu, TMK m.598). Seine Unrichtigkeit kann jederzeit geltend gemacht werden.
Wer durch Testament als Erbe eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht ist, erhält einen entsprechenden Nachweis nur vom Gericht, und zwar wenn die übrigen Erben nicht binnen eines Monats nach Mitteilung widersprechen (TMK m.598 Abs. 2).
Notar oder Gericht: Wer stellt den Erbschein aus?
Der Weg zum Notar ist meist schneller, aber nur in einfachen Fällen möglich. Ein Notar darf keinen Erbschein ausstellen, wenn der Fall ein Gerichtsverfahren erfordert, die Personenstandsregister nicht ausreichen oder ein Ausländer den Antrag stellt (Noterlik Kanunu m.71/B). Die zugehörige Verordnung nennt ausdrücklich auch Anträge mit Auslandsbezug (yabancılık unsuru) und Fälle, in denen Zeugen oder Gutachter nötig sind (m.5). Wann ein solcher Auslandsbezug vorliegt, bestimmt die Verordnung nicht näher. Ob etwa ein Miterbe ohne türkische Staatsangehörigkeit genügt, sollten Sie deshalb vorab mit dem Notar klären.
| Merkmal | Notar (noter) | Friedensgericht (sulh hukuk mahkemesi) |
|---|---|---|
| Wann möglich? | Erben ergeben sich eindeutig aus dem türkischen Register, kein Auslandsbezug, türkischer Antragsteller | In allen Fällen |
| Grundlage | Nur Registerdaten | Register, Urkunden, gegebenenfalls Zeugen |
| Typische Fälle für Erben in Deutschland | Alle Erben sind Türken und vollständig im Register eingetragen | Antrag durch einen Erben ohne türkische Staatsangehörigkeit, fehlende Registereinträge, Nachweis für testamentarische Erben (TMK m.598 Abs. 2) |
| Rechtsbehelf | Einwand beim Friedensgericht (Noterlik Kanunu m.71/C) | Klage auf Aufhebung und neuen Erbschein |
Welche Unterlagen brauchen Sie?
Unterlagen für den türkischen Erbschein
- Sterbeeintrag im türkischen RegisterIst der Erblasser in Deutschland gestorben, muss der Tod zuerst über das Konsulat oder ein Personenstandsamt (nüfus müdürlüğü) in der Türkei eingetragen werden.
- Registerauszug des ErblassersPersonenstandsauszug mit allen Änderungen (vukuatlı nüfus kayıt örneği); Notar und Gericht können die Daten auch elektronisch abrufen (Verordnung m.4).
- Ausweis des Antragstellerstürkischer Personalausweis oder Reisepass; bei Vertretung zusätzlich die Vollmacht
- Vollmachtbeim türkischen Konsulat, mit ausdrücklicher Befugnis zum Antrag auf den Erbschein, sinnvollerweise auch für die weiteren Schritte
- Testament, falls vorhandenim Original oder beglaubigt, für den Nachweis testamentarischer Erben beim Friedensgericht; ein deutsches Testament mit Apostille und beglaubigter türkischer Übersetzung
- Nachweise für nicht registrierte Erbenetwa deutsche Geburts- oder Heiratsurkunden mit Apostille und beglaubigter Übersetzung; nur im Gerichtsverfahren
Wie beantragen Sie den Erbschein von Deutschland aus?
Türkischen Erbschein von Deutschland aus beantragen
Tod im türkischen Register eintragen
Das erledigt das zuständige Generalkonsulat oder ein Personenstandsamt (nüfus müdürlüğü) in der Türkei. Das Generalkonsulat Berlin verlangt dafür unter anderem den türkischen Ausweis des Verstorbenen und die Sterbeurkunde (Formule C) im Original und in Kopie.
Register prüfen
Prüfen Sie über e-Devlet (Nüfus Kayıt Örneği), ob alle Erben im türkischen Register stehen, insbesondere in Deutschland geborene Kinder und Enkel. Fehlende Geburten lassen Sie beim Konsulat nachtragen.
Weg wählen
Sind die Registerdaten vollständig und stellt ein türkischer Erbe den Antrag, genügt meist ein Notar. Andernfalls ist ein Antrag beim Friedensgericht nötig.
Vollmacht erteilen
Wenn Sie nicht selbst reisen, erteilen Sie beim Konsulat einer Vertrauensperson oder einer Anwältin bzw. einem Anwalt in der Türkei eine Vollmacht. Ein Antrag eines einzelnen Erben genügt; der Erbschein weist alle Erben aus.
Antrag stellen
Beim Notar wird der Antrag mündlich oder schriftlich aufgenommen (Verordnung m.10). Beim Gericht richtet sich die Zuständigkeit grundsätzlich nach dem Wohnort des Antragstellers oder eines Beteiligten (Zivilprozessgesetz, Hukuk Muhakemeleri Kanunu, HMK m.384).
Erbschein prüfen und verwenden
Vom Notar ausgestellte Erbscheine können Sie über den e-Devlet-Dienst „Türkiye Noterler Birliği Veraset İlamı Sorgulama“ abrufen. Danach folgen Erbschaftsteuererklärung, Umschreibung im Grundbuch und Auflösung von Konten.
Gilt ein deutscher Erbschein in der Türkei – und umgekehrt?
Hier hilft das deutsch-türkische Nachlassabkommen von 1929, eine Anlage zum Konsularvertrag beider Staaten. Nach den Hinweisen des Auswärtigen Amts gilt: Hinterlässt ein türkischer Staatsangehöriger in Deutschland nur bewegliches Vermögen wie Bankguthaben, genügt dort ein türkischer Erbschein, der von einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland beglaubigt wurde (§§ 14, 17 des Abkommens). Für Immobilien gilt dagegen das Recht des Lageorts: Für eine Wohnung in Deutschland brauchen die Erben einen deutschen, für eine Immobilie in der Türkei einen türkischen Erbschein.
Umgekehrt kann bei einem deutschen Erblasser für bewegliches Vermögen in der Türkei ein deutscher Erbschein genügen, der von einer deutschen Auslandsvertretung in der Türkei beglaubigt ist; teilweise wird auch eine Apostille akzeptiert. Klären Sie vorab mit der Bank oder Behörde, welchen Nachweis sie verlangt. Fragen zum deutschen Erbschein beantwortet das zuständige Nachlassgericht in Deutschland.
Welche Fehler verzögern den Erbschein?
- Der Sterbefall in Deutschland wurde nie im türkischen Register eingetragen.
- In Deutschland geborene Kinder oder Enkel fehlen im Register; dann reichen die Registerdaten nicht aus, und der Notar muss den Antrag ablehnen.
- Eine Scheidung ist im türkischen Register nicht eingetragen; der frühere Ehegatte kann dann noch als Erbe erscheinen.
- Die Vollmacht deckt nur den Erbschein ab, nicht aber Grundbuch, Steuererklärung oder Banken, sodass eine zweite Vollmacht nötig wird.
- Übersetzungen deutscher Urkunden sind nicht beglaubigt oder die Apostille fehlt.
Stellt sich ein Erbschein später als falsch heraus, kann er aufgehoben und durch einen neuen ersetzt werden. Für diese Klage ist unter anderem das Gericht am Wohnort jedes Erben zuständig (HMK m.11 Abs. 3).
Für Ihren konkreten Fall empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Beratung.
Häufige Fragen
Kann ich den türkischen Erbschein beim Konsulat in Deutschland beantragen?
In der Regel nicht. Nach dem Gesetz stellen das Friedensgericht oder ein Notar den Erbschein aus (TMK m.598); einen Antrag beim Konsulat sieht es dafür nicht vor. Das Konsulat hilft aber bei den Vorarbeiten: Es trägt den Sterbefall ins türkische Register ein, beurkundet Vollmachten und beglaubigt Übersetzungen. Mit einer solchen Vollmacht kann eine Vertrauensperson oder eine Anwältin in der Türkei den Antrag für Sie stellen.
Wie lange dauert es, einen Erbschein in der Türkei zu bekommen?
Beim Notar geht es schnell, wenn alle Erben vollständig im türkischen Register eingetragen sind und kein Auslandsbezug besteht. Beim Friedensgericht dauert es länger, vor allem wenn Unterlagen aus Deutschland übersetzt werden müssen oder Beteiligte im Ausland zu laden sind. Viel Zeit kostet in der Praxis oft die Vorbereitung: Sterbeeintrag, fehlende Geburtseinträge und beglaubigte Übersetzungen.
Mein Bruder hat nur die deutsche Staatsangehörigkeit. Geht es trotzdem beim Notar?
Er selbst kann den Erbschein nicht beim Notar beantragen, denn Anträge von Ausländern sind dort ausgeschlossen (Noterlik Kanunu m.71/B). Für Inhaber der Blauen Karte, die rechtlich keine türkischen Staatsangehörigen sind, ist nicht ausdrücklich geregelt, ob sie hier wie Türken behandelt werden (5901 m.28). Ob ein türkischer Miterbe zum Notar gehen kann, hängt davon ab, ob der Notar einen Auslandsbezug annimmt; klären Sie das vorab, sonst bleibt das Friedensgericht.
Brauche ich den türkischen Erbschein auch für das Konto meines Vaters in Deutschland?
Das hängt von seiner Staatsangehörigkeit ab. War Ihr Vater türkischer Staatsangehöriger, genügt für Bankguthaben in Deutschland nach dem deutsch-türkischen Nachlassabkommen grundsätzlich ein türkischer Erbschein, beglaubigt von einer türkischen Auslandsvertretung in Deutschland. Für eine Immobilie in Deutschland brauchen Sie dagegen einen deutschen Erbschein vom Nachlassgericht. Fragen Sie vorab bei der Bank, welchen Nachweis sie akzeptiert.
Muss ich für den Erbschein selbst in die Türkei reisen?
Nein. Sie können beim türkischen Konsulat eine Vollmacht erteilen, mit der eine Vertrauensperson oder eine Anwältin in der Türkei den Antrag stellt. Für solche Vollmachten verlangt etwa das Generalkonsulat Köln einen gültigen Ausweis und zwei aktuelle Passfotos. Achten Sie darauf, dass die Vollmacht auch die späteren Schritte abdeckt, etwa die Umschreibung im Grundbuch.
Quellen
- Gesetz 4721 sayılı Türk Medeni Kanunu m.598
- Gesetz 1512 sayılı Noterlik Kanunu m.71/A–71/C
- Gesetz Mirasçılık Belgesi Verilmesi ve Terk Eden Eşin Ortak Konuta Davet Edilmesi İşlemlerinin Noterler Tarafından Yapılmasına İlişkin Usul ve Esaslar Hakkında Yönetmelik m.4–5
- Amtliche Quelle e-Devlet – Türkiye Noterler Birliği Veraset İlamı Sorgulama
- Amtliche Quelle Auswärtiges Amt, Deutsche Vertretungen in der Türkei – Erbschaftsangelegenheiten
- Amtliche Quelle T.C. Berlin Başkonsolosluğu – Ölüm Tescili (19.06.2025)