Kurze Antwort

Bei einem Unfall in der Türkei mit deutschem Auto gilt grundsätzlich türkisches Recht. Haben Sie den Unfall verursacht, reguliert das türkische Grüne-Karte-Büro (TMTB) den Schaden des Gegners für Ihre deutsche Versicherung; hat ein türkisches Fahrzeug Ihren Schaden verursacht, fordern Sie ihn schriftlich von dessen Haftpflichtversicherer und können nach 15 Tagen ohne Antwort klagen oder die Sigorta Tahkim Komisyonu anrufen.

In diesem Beitrag
  1. Wie funktioniert die Grüne Karte in der Türkei?
  2. Was tun direkt nach dem Unfall in der Türkei?
  3. Wer zahlt, wenn ein türkisches Fahrzeug schuld ist?
  4. Was gilt, wenn Sie den Unfall verursacht haben?
  5. Was gilt bei einem Mietwagen in der Türkei?

Jeden Sommer fahren viele Familien mit deutschem Kennzeichen in die Türkei. Nach einem Unfall in der Türkei stellen sich schnell Fragen: Gilt die deutsche Versicherung? Wer zahlt meinen Schaden? Muss die Polizei kommen? Für die Haftung gilt grundsätzlich das Recht des Unfallorts (Gesetz über internationales Privat- und Zivilverfahrensrecht, MÖHUK, Nr. 5718, Art. 34), also vor allem das türkische Straßenverkehrsgesetz (Karayolları Trafik Kanunu, KTK, Nr. 2918). Danach haftet der Halter (işleten) eines Fahrzeugs grundsätzlich verschuldensunabhängig für Schäden aus dem Betrieb (KTK Art. 85); entlasten kann er sich nur in engen Ausnahmefällen (KTK Art. 86).

Allgemeine Informationen zum Versicherungsrecht in der Türkei finden Sie auf der Seite des Rechtsgebiets. Hier geht es um die Grüne Karte, die Ansprüche gegen türkische Versicherer und die Fristen.

Wie funktioniert die Grüne Karte in der Türkei?

Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte, türk. Yeşil Kart) bescheinigt, dass Ihr Fahrzeug im Besuchsland so versichert ist, wie es dort vorgeschrieben ist. Jedes teilnehmende Land hat ein nationales Büro, das Schäden bearbeitet, die ausländische Fahrzeuge mit Grüner Karte im Inland verursachen; reguliert wird nach dem Recht des Unfalllandes. In der Türkei ist das das Türkische Kraftfahrzeugbüro (Türkiye Motorlu Taşıt Bürosu, TMTB).

Prüfen Sie vor der Reise, ob das Feld „TR“ auf Ihrer Grünen Karte nicht durchgestrichen ist und die Laufzeit Ihre Reise abdeckt; ein durchgestrichenes Feld bedeutet nach Angaben des TMTB, dass die Police in der Türkei nicht gilt. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen ohne in der Türkei gültige Versicherung müssen an der Grenze eine türkische Pflichtversicherung abschließen (KTK Art. 91 Abs. 6). Ob und in welchem Umfang Ihre Kaskoversicherung in der Türkei gilt, ergibt sich aus Ihren Versicherungsbedingungen; klären Sie den Geltungsbereich vor der Reise mit Ihrem Versicherer.

Was tun direkt nach dem Unfall in der Türkei?

Die wichtigsten Schritte am Unfallort

  1. Absichern und helfen

    Unfallstelle sichern, Verletzte versorgen. Gibt es Verletzte oder Tote, rufen Sie sofort Polizei (polis) oder Gendarmerie (jandarma).

  2. Nicht vorschnell wegfahren

    Wer ohne Einigung, ohne Not und ohne Erlaubnis der Polizei den Unfallort verlässt, riskiert ein Bußgeld von 46.000 TL; bei Unfällen mit Verletzten oder Toten drohen ein bis drei Jahre Freiheitsstrafe und der Entzug des Führerscheins für zwei Jahre (KTK Art. 81 in der Fassung des Gesetzes Nr. 7574).

  3. Beweise sichern

    Fotografieren Sie die Endstellung der Fahrzeuge, Kennzeichen und Schäden, bevor Sie die Fahrzeuge zur Seite fahren.

  4. Daten austauschen

    Beteiligte müssen auf Verlangen Identität, Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein sowie Datum und Nummer der Versicherungspolice zeigen (KTK Art. 81 Buchst. c). Tragen Sie Versicherer, Nummer und Laufzeit der Grünen Karte vollständig ein.

  5. Unfallbericht oder Polizei

    Bei reinem Sachschaden dürfen die Beteiligten einen gemeinsamen Unfallbericht (anlaşmalı kaza tespit tutanağı) ausfüllen und weiterfahren. Sind Sie sich nicht einig, rufen Sie die Polizei, die einen Unfallbericht aufnimmt.

  6. Versicherung informieren

    Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem deutschen Kfz-Versicherer und bewahren Sie Kopien aller Unterlagen auf.

Wer zahlt, wenn ein türkisches Fahrzeug schuld ist?

Dann haftet der Kfz-Haftpflichtversicherer des türkischen Fahrzeugs (zorunlu mali sorumluluk sigortası, kurz trafik sigortası, KTK Art. 91). Sie müssen sich vor einer Klage zuerst schriftlich an diesen Versicherer wenden. Antwortet er nicht binnen 15 Tagen schriftlich oder deckt die Antwort Ihre Forderung nicht, können Sie klagen oder die Schiedskommission für Versicherungsstreitigkeiten (Sigorta Tahkim Komisyonu) anrufen (KTK Art. 97; Versicherungsgesetz Nr. 5684, Art. 30); für die Kommission genügt nach Art. 30 Abs. 13 dieses Gesetzes, dass der Versicherer 15 Werktage lang nicht schriftlich geantwortet hat. Liegen alle Unterlagen vor, muss der Versicherer innerhalb von acht Werktagen zahlen (KTK Art. 99). Vor einer Klage kann je nach Art des Streits eine Pflichtmediation nötig sein; für die Tahkim-Kommission gilt das nicht. Ihre Schiedsrichter müssen binnen vier Monaten nach ihrer Bestellung entscheiden (Art. 30 Abs. 16); die Antragsgebühr ist nach Streitwert gestaffelt und beträgt seit dem 16.07.2026 mindestens 600 TL.

Die deutsche Entschädigungsstelle der Verkehrsopferhilfe hilft in diesem Fall nicht: Sie ist nur zuständig, wenn das gegnerische Fahrzeug in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist. Ihre Ansprüche gegen ein türkisches Fahrzeug müssen Sie daher in der Türkei durchsetzen.

Was die türkische Kfz-Haftpflicht zahlt (KTK Art. 92; Deckungssummen 01.01.–31.12.2026)
SchadenspositionDeckt die trafik sigortası?Wenn nein: gegen wen?
Reparaturkosten am Fahrzeugja; 2026 bis 400.000 TL je Fahrzeug und 800.000 TL je UnfallHalter und Fahrer für den Rest
Wertminderung (değer kaybı)grundsätzlich ja, im Rahmen der Sachschadensdeckung; nicht bei abgemeldeten oder verschrotteten FahrzeugenHalter und Fahrer
Behandlungskostenja; 2026 bis 3.600.000 TL je PersonHalter und Fahrer für den Rest
Invalidität und Todja; 2026 gesondert bis 3.600.000 TL je PersonHalter und Fahrer für den Rest
Schmerzensgeld (manevi tazminat)neinHalter und Fahrer
Nutzungsausfall, Verdienst- und Mietausfallnein, als mittelbare Schäden ausgeschlossenHalter und Fahrer
Anteil nach eigenem Verschuldenneinnicht ersatzfähig

Seit dem 01.07.2026 ermittelt nach den geänderten Allgemeinen Bedingungen der Pflichtversicherung ein Sachverständiger die Wertminderung anhand des Marktwerts vor dem Unfall und nach der Reparatur; wer Reparaturkosten beantragt, hat damit zugleich die Wertminderung beantragt. Seit dem 01.09.2026 können Sie Kfz-Schäden zudem über das gemeinsame Schadenmeldezentrum (Ortak Hasar İhbar Merkezi, OHİM) oder die Hotline Alo 193 melden. Ihren Anspruch gegen den Versicherer können nur Sie selbst, nahe Angehörige mit Vollmacht oder ein Anwalt verfolgen; eine Abtretung, etwa an eine Werkstatt, ist unwirksam (Gesetz Nr. 5684, Zusatzartikel 6).

Ist das Fahrzeug des Verursachers nicht versichert oder unbekannt, ersetzt der Garantiefonds (Güvence Hesabı) Personenschäden bis zur gesetzlichen Deckung; Sachschäden übernimmt er nur in besonderen Fällen, etwa bei Insolvenz des Versicherers (Gesetz Nr. 5684, Art. 14).

Was gilt, wenn Sie den Unfall verursacht haben?

Der Geschädigte wendet sich an das TMTB. Er schickt ein unterschriebenes Antragsformular mit Unfallbericht, Fahrzeugschein und den Daten Ihrer Grünen Karte an das Büro in Istanbul; das TMTB bearbeitet den Fall zulasten Ihres deutschen Versicherers. Ihren eigenen Fahrzeugschaden ersetzt nur Ihre Kaskoversicherung, wenn sie in der Türkei gilt. Gibt es Verletzte, kann die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleiten. Unterschreiben Sie keine türkischsprachigen Protokolle oder Erklärungen, die Sie nicht verstehen, und verlangen Sie einen Dolmetscher (Strafprozessordnung, CMK, Art. 202). Deutsche Staatsangehörige können zudem die deutsche Auslandsvertretung um Unterstützung bitten.

Was gilt bei einem Mietwagen in der Türkei?

Bei einer kurzfristigen Anmietung bleibt die Autovermietung Halterin; als Halter gilt der Mieter nur bei langfristiger Miete (KTK Art. 3). Schäden Dritter deckt daher die türkische Pflichtversicherung des Mietwagens. Wer für Schäden am Mietwagen selbst aufkommt, regelt der Mietvertrag: Achten Sie auf Kaskoschutz, Selbstbeteiligung und Ausschlüsse etwa bei Alkohol oder nicht eingetragenen Fahrern. Für eigenes Verschulden haftet der Fahrer zudem nach allgemeinem Recht.

Wie hoch Ihr Anspruch ist und wer ihn tragen muss, hängt vom Unfallhergang und den Unterlagen ab. Für Ihren konkreten Fall ist eine individuelle rechtliche Beratung empfehlenswert.

Häufige Fragen

Gilt meine deutsche Kfz-Versicherung in der Türkei?

Die Haftpflicht gilt, wenn Sie eine Grüne Karte haben, auf der das Feld „TR“ nicht durchgestrichen ist und deren Laufzeit den Unfalltag umfasst. Ohne in der Türkei gültige Versicherung müssen Sie an der Grenze eine türkische Pflichtversicherung abschließen (KTK Art. 91 Abs. 6). Ob und in welchem Umfang Ihre Kaskoversicherung in der Türkei gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen.

Wer ersetzt meinen Schaden, wenn ein türkischer Fahrer den Unfall verursacht hat?

Der Haftpflichtversicherer des türkischen Fahrzeugs (trafik sigortası). Sie stellen den Antrag zuerst schriftlich bei ihm; antwortet er nicht binnen 15 Tagen oder lehnt er ab, können Sie vor Gericht klagen oder die Sigorta Tahkim Komisyonu anrufen (KTK Art. 97). Schmerzensgeld und Nutzungsausfall zahlt die Versicherung nicht; diese Posten fordern Sie vom Halter und vom Fahrer.

Hilft mir die Verkehrsopferhilfe in Deutschland nach einem Unfall in der Türkei?

In der Regel nicht. Die deutsche Entschädigungsstelle ist nur zuständig, wenn das gegnerische Fahrzeug in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums zugelassen ist. War der Unfallgegner ein türkisches Fahrzeug, müssen Sie Ihre Ansprüche in der Türkei gegen dessen Versicherer, den Halter oder den Fahrer geltend machen.

Muss ich bei einem Unfall in der Türkei die Polizei rufen?

Bei Verletzten oder Toten immer. Bei reinem Sachschaden dürfen sich die Beteiligten auf einen gemeinsamen Unfallbericht (anlaşmalı kaza tespit tutanağı) einigen und dann weiterfahren (KTK Art. 81). Wer ohne Einigung und ohne Erlaubnis der Polizei wegfährt, riskiert ein Bußgeld, bei Personenschäden sogar Freiheitsstrafe. Im Zweifel rufen Sie die Polizei.

Wie lange habe ich Zeit, Ansprüche nach einem Unfall in der Türkei geltend zu machen?

Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden verjähren zwei Jahre, nachdem Sie Schaden und Ersatzpflichtigen kennen, spätestens zehn Jahre nach dem Unfall (KTK Art. 109). Ist der Unfall zugleich eine Straftat mit längerer Verjährung, gilt diese Frist. Wenden Sie sich trotzdem früh an den Versicherer, damit Belege und Zeugen noch verfügbar sind.

Quellen