Kurze Antwort
Die DASK Erdbebenversicherung ist für Wohnungen in der Türkei Pflicht, auch wenn der Eigentümer in Deutschland lebt; ohne gültige Police trägt das Grundbuchamt zum Beispiel keinen Verkauf ein. Sie ersetzt Erdbebenschäden am Gebäude bis zur Versicherungssumme, nicht aber Hausrat oder Hochwasser. Schäden melden Sie binnen 15 Arbeitstagen, das geht auch von Deutschland aus.
In diesem Beitrag
Viele Familien in Deutschland besitzen eine Wohnung in der Türkei, gekauft für den Urlaub, für die Rückkehr oder geerbt von den Eltern. Für diese Wohnungen gilt die DASK Erdbebenversicherung, amtlich Pflicht-Erdbebenversicherung (Zorunlu Deprem Sigortası). Anbieter ist die staatliche Anstalt für Naturkatastrophenversicherung (Doğal Afet Sigortaları Kurumu, DASK); Grundlage ist das Gesetz Nr. 6305.
Dieser Beitrag zeigt, was die Pflicht für Eigentümer in Deutschland bedeutet, wie Sie die Police aus der Ferne verlängern und wie Sie einen Schaden melden. Allgemeine Informationen finden Sie im Bereich Versicherungsrecht.
Gilt die DASK-Pflicht auch, wenn Sie in Deutschland wohnen?
Ja. Die Pflicht hängt an der Wohnung, nicht an Ihrem Wohnsitz oder Ihrer Staatsangehörigkeit. Versichert werden müssen Eigentumswohnungen nach dem türkischen Wohnungseigentumsgesetz (Kat Mülkiyeti Kanunu), Wohngebäude auf eingetragenem Privatgrund und Läden oder Büros in solchen Gebäuden. Den Vertrag schließt der Eigentümer oder Nießbraucher und erneuert ihn jedes Jahr (Gesetz Nr. 6305, Art. 10).
- Grundbuchamt (Tapu): Eintragungen auf Antrag der Eigentümer, etwa ein Verkauf, erfolgen nur, wenn eine am Tag des Vorgangs gültige Police nachgewiesen wird (Art. 11 Abs. 2). Das betrifft Sie, wenn Sie ein Haus in der Türkei kaufen.
- Wasser und Strom: Bei neuen Wasser- und Stromanschlüssen wird die Police geprüft (Art. 11 Abs. 3).
- Immobilienkredit (konut kredisi): Schließt der Kreditnehmer keine Police ab, tut es die kreditgebende Bank nach Information des Kreditnehmers und verlängert sie während der Kreditlaufzeit (DASK-Tarif).
Ein Bußgeld für vergangene Jahre ohne Police gibt es nach Auskunft der DASK nicht, aber eben auch keinen Schutz. Neu ist seit dem 05.09.2026: Mit der Eintragung eines Verkaufs oder eines gleichwertigen Vorgangs im Grundbuch endet die Police, und der Käufer braucht eine eigene; das Grundbuchamt prüft das. Die Prämie für die nicht verbrauchten Tage erhält der bisherige Versicherungsnehmer auf Antrag zurück (Allgemeine Bedingungen C.4, geändert im Amtsblatt vom 21.08.2026, Nr. 33347). Denken Sie daran, wenn Sie eine Immobilie in der Türkei verkaufen.
Wie verlängern Sie die DASK-Police von Deutschland aus?
Police prüfen und verlängern
Gültigkeit prüfen
Ob für die Wohnung eine gültige Police besteht, können Sie über die Policenabfrage auf dask.gov.tr oder bei ALO DASK 125 prüfen. Die Police läuft ein Jahr und beginnt und endet jeweils um 12.00 Uhr türkischer Zeit.
Daten bereithalten
Sie brauchen die Adresskennziffer (adres kodu), die Grundbuchdaten, Baujahr, Bauart, Zahl der Stockwerke und die Bruttowohnfläche in Quadratmetern, dazu Ihre türkische Identitätsnummer (T.C. Kimlik No; bei Ausländern in der Regel die Ausländeridentitäts- oder Steuernummer).
Online abschließen
Policen stellen die zugelassenen Versicherer, ihre Agenturen und Banken aus, viele auch online; Sie müssen nicht bei Ihrem bisherigen Versicherer bleiben. Eine Verlängerung ist schon in den 60 Tagen vor Ablauf möglich.
Rabatt nutzen, Lücke vermeiden
Bis 30 Tage nach Ablauf gilt die Verlängerung noch mit 20 % Verlängerungsrabatt. Für die Zeit zwischen Ablauf und Verlängerung besteht aber kein Schutz, verlängern Sie deshalb besser vor dem Ablauf.
Police aufbewahren
Speichern Sie die Police als PDF und geben Sie eine Kopie der Person, die sich vor Ort um die Wohnung kümmert.
Auch ein Angehöriger oder Ihr Mieter kann die Police als Versicherungsnehmer (sigorta ettiren) für Sie abschließen. Die Entschädigung wird aber immer an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer gezahlt. Geben Sie Wohnfläche und Bauart richtig an: Falsche Angaben kürzen im Schadenfall die Leistung im Verhältnis der zu wenig gezahlten Prämie (C.2).
Was zahlt die DASK, und was nicht?
| Versichert | Nicht versichert |
|---|---|
| Unmittelbare Erdbebenschäden am Gebäude, ganz oder teilweise | Möbel, Hausrat und andere bewegliche Sachen |
| Brand, Explosion, Tsunami und Erdrutsch als Folge eines Erdbebens | Hochwasser, Sturm und alle Schäden ohne Erdbebenursache |
| Tragende und gemeinsame Teile: Fundamente, tragende Wände, Decken, Treppen, Aufzüge, Flure, Dach, Schornsteine | Trümmerbeseitigung, Mietausfall, Ersatzunterkunft |
| Ersatz bis zur Versicherungssumme | Personenschäden und Schmerzensgeld |
Die Versicherungssumme ergibt sich aus Wohnfläche mal Quadratmeterpreis der Bauart und ist gedeckelt. Die Höchstsumme wird monatlich angepasst: Für Policen ab dem 01.10.2026 beträgt sie 2.552.268 TL je Wohnung, ab dem 01.11.2026 2.605.100 TL. Je Schaden tragen Sie einen Selbstbehalt von 2 % der Versicherungssumme; alle Schäden innerhalb von 72 Stunden gelten als ein Schaden.
Vorsicht bei Umbauten: Wurde das tragende System entgegen dem Bauplan verändert, etwa eine tragende Wand entfernt, und entsteht der Schaden dadurch, verliert der Eigentümer den Anspruch (Art. 12). Und die Überschwemmungen in İstanbul, Kocaeli, Sakarya und weiteren Provinzen seit dem 14.10.2026 zeigen: Hochwasser deckt die DASK nicht. Dafür brauchen Sie eine private Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung (konut sigortası), in der das Risiko „Überschwemmung und Wassereinbruch“ (sel ve su baskını) ausdrücklich eingeschlossen ist. Prüfen Sie den Versicherungsschein.
Wie melden Sie einen Erdbebenschaden aus Deutschland?
Schadenmeldung bei der DASK
Innerhalb von 15 Arbeitstagen melden
Melden Sie den Schaden binnen 15 Arbeitstagen, nachdem Sie davon erfahren haben, bei der DASK oder dem Versicherer der Police (B.1.1). Die DASK bietet dafür auf dask.gov.tr eine Online-Schadenmeldung (hasar ihbarı) an; in der Türkei erreichen Sie auch ALO DASK 125. Eine verlorene Police hindert die Meldung nicht: Nach Angaben der DASK genügen dann Ihre Personen- und Adressdaten.
Unterlagen vorbereiten
Die DASK verlangt eine Ausweiskopie des Berechtigten und einen aktuellen Grundbuchauszug. Halten Sie außerdem die vollständige Adresse und eine erreichbare Telefonnummer bereit.
Vertreter vor Ort benennen
Ein von der DASK beauftragter Sachverständiger (eksper) besichtigt die Wohnung. Eine Person mit Vollmacht für die Türkei kann ihm Zugang verschaffen und Schreiben entgegennehmen.
Auszahlung
Ist der Betrag festgestellt und sind die Unterlagen vollständig, zahlt die DASK binnen 30 Tagen (Art. 13 Abs. 2). Bei mehreren Eigentümern oder Erben wird nach den Anteilen laut Grundbuch oder Erbschein (veraset ilamı) gezahlt.
Bei Streit
Widersprechen Sie schriftlich, möglichst mit einem eigenen Gutachten. Lehnt die DASK ab oder antwortet sie nicht binnen 15 Arbeitstagen schriftlich, können Sie die Versicherungsschiedskommission (Sigorta Tahkim Komisyonu) anrufen oder vor dem Handelsgericht klagen; vor einer Klage ist in der Regel zunächst eine Mediation (arabuluculuk) erforderlich; für die Schiedskommission ist keine Mediation nötig.
Verspätete Meldungen führen nach dem Handelsgesetzbuch grundsätzlich nur zu einer Kürzung, soweit sich der Schaden dadurch vergrößert hat (TTK Art. 1446); verlassen Sie sich aber nicht darauf. Zur Verjährung nennen die Allgemeinen Bedingungen zwei Jahre ab Vertragsende (C.7), das Handelsgesetzbuch zwei Jahre ab Fälligkeit und höchstens sechs Jahre ab dem Schadenereignis (Art. 1420). Welche Regel gilt, ist nicht abschließend geklärt; handeln Sie deshalb früh.
Ob ein Schaden im Einzelfall gedeckt ist, hängt von Police, Gebäude und Gutachten ab. Für Ihre konkrete Situation ist eine individuelle rechtliche Beratung empfehlenswert.
Häufige Fragen
Ist die DASK Pflicht, wenn ich in Deutschland lebe?
Ja. Die Pflicht-Erdbebenversicherung hängt an der Wohnung in der Türkei, nicht an Ihrem Wohnsitz. Der Eigentümer muss sie jedes Jahr erneuern. Ohne gültige Police nimmt das Grundbuchamt keine Eintragung wie einen Verkauf vor, und neue Wasser- oder Stromanschlüsse können verweigert werden. Ein Bußgeld für vergangene Jahre gibt es nicht, aber auch keinen Schutz.
Kann ich die DASK online aus Deutschland verlängern?
Ja. Zugelassene Versicherer, Agenturen und Makler stellen die Police online aus. Sie benötigen die Adresskennziffer, Grundbuchdaten, Baujahr, Bauart, Stockwerke und Wohnfläche sowie Ihre türkische Identitäts-, Ausländeridentitäts- oder Steuernummer. Verlängern ist ab 60 Tagen vor Ablauf möglich. Innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf gibt es noch 20 % Rabatt, aber keinen Schutz für die Lücke.
Zahlt die DASK bei Hochwasser?
Nein. Die DASK zahlt nur Erdbebenschäden und Schäden durch Brand, Explosion, Tsunami oder Erdrutsch infolge eines Erdbebens. Hochwasser und Wassereinbruch deckt nur eine private Wohngebäude- oder Hausratversicherung, und auch dort nur, wenn das Risiko „sel ve su baskını“ ausdrücklich eingeschlossen ist. Prüfen Sie Ihren Versicherungsschein oder lassen Sie ihn vom Versicherer bestätigen.
Was passiert mit der DASK, wenn ich die Wohnung verkaufe?
Seit dem 05.09.2026 endet die Police mit der Eintragung des Verkaufs im Grundbuch. Der Käufer muss eine eigene Police vorlegen, das Grundbuchamt prüft das. Die bereits gezahlte Prämie für die restliche Laufzeit erhält der Versicherungsnehmer auf Antrag zurück. Das gilt für Verkäufe und gleichwertige Vorgänge. Beauftragen Sie gegebenenfalls Ihren Bevollmächtigten in der Türkei mit diesem Antrag.
Wer bekommt die DASK-Entschädigung bei einer geerbten Wohnung?
Die Entschädigung geht an die Berechtigten laut Grundbuch oder Erbschein, bei mehreren Erben nach ihren Anteilen. Ein Erbfall ist kein Verkauf: Die Police läuft dann nach C.4 grundsätzlich mit den Erben weiter, die den Wechsel binnen 15 Tagen, nachdem sie von der Police erfahren haben, dem Versicherer melden müssen. Ob das Grundbuchamt bei der Umschreibung eine Police auf die Erben verlangt (Gesetz Nr. 6305, Art. 11 Abs. 2), ist nicht ausdrücklich geregelt; fragen Sie vorab nach.
Quellen
- Gesetz Gesetz Nr. 6305 über Katastrophenversicherungen (Afet Sigortaları Kanunu), Art. 10–13
- Amtliche Quelle DASK, Tarif der Pflicht-Erdbebenversicherung mit monatlichen Höchstsummen (RG 31.12.2025, Nr. 33124)
- Amtliche Quelle DASK, Allgemeine Bedingungen der Pflicht-Erdbebenversicherung (geändert RG 21.08.2026, Nr. 33347)
- Amtliche Quelle DASK, Häufige Fragen (Sıkça Sorulan Sorular)
- Gesetz Türkisches Handelsgesetzbuch Nr. 6102 (Türk Ticaret Kanunu), Art. 1420, 1446